Am Donnerstag, 07. Januar, hat die Stadt Worms den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen innerhalb sieben Tagen je 100.000 Einwohner überschritten. Genau lag die Zahl bei 202,0. In der Bund-Länder-Konferenz am 5. Januar wurde dazu Folgendes festgelegt:
„In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt.“
Die Stadt erklärt auf ihrer Homepage dazu: „Ob und wie die rheinland-pfälzische Landesregierung diese Regelung umsetzt, ist noch nicht bekannt. Sollte das Land Maßnahmen ergreifen, würden diese jedoch erst ab dem 11. Januar gelten.“
Weiter weist die Stadt darauf hin, dass gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz folgendes gilt:
„Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts über einem Wert von 200 liegt, stimmen im Einvernehmen mit dem für die gesundheitlichen Angelegenheiten zuständigen Ministerium über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen ab.“
Dementsprechend informiert die Homepage darüber, dass Stadt und Gesundheitsamt sich mit dem Gesundheitsministerium über eventuelle zusätzliche Maßnahmen abstimmen wird. Sollte es zu weiterführenden Beschränkungen kommen, wird die Stadt umgehend darüber informieren.
Aktuell gilt im Übrigen nicht mehr die bisherigen Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Die Allgemeinverfügung endete mit Ablauf des 20. Dezember und wurde nicht verlängert. In Anbetracht des am 16. Dezember begonnenen „Harten-Lockdown“ scheint dies auch wenig sinnvoll. Die Schilder wurden dementsprechend entfernt.