Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Ab Mittwoch, 24. November, tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Diese gilt für die gesamte Belegschaft im Wormser Rathaus. Um dem Infektionsgeschehen gerecht zu werden, ordnet die Stadtverwaltung ab dem gleichen Tag die 3G-Regel auch für alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses an. Von Morgen, 24. November, braucht die Bürgerschaft wie andere „Externe“, Dienstleister etc., bei Eintritt in das Rathaus einen 3G-Nachweis.

Somit kann keiner mehr einen Termin im Wormser Rathaus wahrnehmen, der nicht getestet, geimpft oder genesen ist. Nicht genesene und nicht geimpfte Personen benötigen einen zertifizierten Testnachweis. Selbsttestungen sind auch nicht unter Aufsicht einer Kontrollperson gestattet. Für alle nicht geimpften oder nicht genesenen Bürgerinnen und Bürgern besteht hingegen die Möglichkeit, einen kostenfreien Bürgertest an den dafür geeigneten Teststellen zu machen und damit ihren Termin im Rathaus wahrzunehmen.

Für die Kontrolle am Eingang benötigen alle Besucher zudem einen gültigen Lichtbildausweis, damit das Sicherheitspersonal den 3G-Nachweis verifizieren kann. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerschaft und alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses für die notwendige Maßnahme um Verständnis.

Die Regelungen gelten für alle Dienst-/ Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Worms.

Ausnahmen gibt es nur für Kinder bis zwölf Jahre. Diese gelten als geimpft oder genesen, auch ohne entsprechenden Nachweis.