Verkehrssicherungspflicht lässt Verantwortlichen keine Wahl
„Unsere Stadtbäume leisten einen wertvollen Beitrag für das Klima, die Umwelt und somit für die Menschen in der Stadt. Leider lässt es sich manchmal nicht vermeiden, dass Bäume aus unterschiedlichen Gründen gefällt werden müssen“, sagt Dieter Rauh, Abteilungsleiter der Abteilung Grünflächen und Gewässer. Für 31 Eschen im Stadtpark ist dieser Augenblick nun gekommen. Die in den vergangenen Jahren und auch in 2020 anhaltende Dürre in Verbindung mit dem Eschentriebsterben, einer neuen Baumkrankheit, die durch einen aus Ostasien eingeschleppten Pilz verursacht wird, sorgt für ein schnelles Absterben der Bäume und damit einhergehend zum Verlust der Standfestigkeit. Rückschnitte lösen das Problem nicht, da die Schädigung stets den ganzen Baum betrifft. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist deshalb unverzüglich zu handeln, sodass die eigentliche Zeit für Fällungen nach dem 1. Oktober nicht abgewartet werden kann. Zur Erstellung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung wurde im Vorfeld von der Grünflächenabteilung ein externer Sachverständiger für Baum-Habitatstrukturen hinzugezogen. Mit Vorlage des Ergebnisses der Begutachtung, die zur vorzeitigen Fällung führt, wurde die erforderliche Ausnahmegenehmigung zwischenzeitlich von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt. Die notwendige Baumfällmaßnahme beginnt ab der kommenden Woche und ist auch mit der Baumkommission der Stadt kommuniziert, betont Rauh. Betroffen sind u.a. Eschen im Stadtpark, im Bereich des Tierheims, am Äschebuckel, am Domblick und am Friedrichsweg. Neben den Eschen muss aktuell auch eine Robinie am Wassergarten im Albert-Schulte-Park gefällt werden. Auch hier liegt die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vor.