Eine Pressemitteilung der EWR AG:
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Stromversorgung in Deutschland zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Bis zum Jahr 2038 soll bereits der gesamte Strombedarf durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Der Anteil an Photovoltaik soll dabei rund 40 Prozent umfassen. In Rheinland-Pfalz hat sich die Landesregierung die komplette Versorgung mit erneuerbaren Energien schon für 2030 als Ziel gesetzt. Um dieses zu erreichen, müssten jedoch von nun an jede Woche zwei neue Windenergie- sowie Photovoltaikanlagen auf einer Fläche von mehr als 12 Fußballfeldern gebaut werden, wie eine Studie des Landesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e. V. ermitteln konnte. „Das verdeutlicht die Dringlichkeit, mit der Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende ergriffen werden müssen, und bestärkt uns in der Fokussierung energieeffizienter Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden“, erklärt Günter Sinn aus dem Bereich Netznutzung der EWR Netz GmbH.
Das Energiewendeunternehmen EWR konnte im Jahr 2022 bereits 175.740 Haushalte, ausgehend von einem Durchschnittsverbrauch von 3.500kWh/Jahr, mit erneuerbaren Energien versorgen. Mittels Solarenergie wurde eine Gesamtleistung von über 2,5 Millionen kWh und mittels Windenergie 523 Millionen kWh erzeugt. Diese Erträge wurden in den Großanlagen mit einer Gesamtanzahl von 23.399 PV-Modulen und 33 Windrädern erzielt. Neben den Großanlagen wurden zudem Einspeisungen von ca. 14.000 Haushalten mit privaten PV-Anlagen im Netzgebiet verzeichnet.
Im Jahr 2021 wurden ca. 1.400 Photovoltaikanlagen im Netz des regionalen Energiedienstleisters in Betrieb genommen, 2022 waren es bereits über 3.000 Photovoltaikanlagen und hunderte sogenannter Balkonkraftwerke.
„Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zur Inbetriebnahme einer Anlage liegt derzeit bei ungefähr acht Wochen“, berichtet Oliver Lellek, Geschäftsführer der EWR Netz GmbH. Entscheidet man sich für eine eigene PV-Anlage, wird zunächst eine Voraussetzungsüberprüfung durch Elektroinstallateure vor Ort vorgenommen. Danach analysieren Energieexperten den individuellen Stromverbrauch und kalkulieren daraufhin die Größe der benötigten Photovoltaikanlage. Anschließend erfolgt die Anmeldung der Anlage sowie die Installation. Den Einbau übernimmt ein regionaler Fachhandwerker.
„Bei einem Haushaltsstromverbrauch von 3.500 kWh kann mit einer PV-Anlage der Nennleistung 6,4 kWp und einem Energiespeicher mit 5,18 kWh realistisch ein Autarkiegrad von 70 Prozent oder mehr erreicht werden“, so Fabian Diehl von der Energiedienstleistungsabteilung der EWR AG. Das entspricht einem durchschnittlichen Haushalt mit einer PV-Anlage auf einer Dachfläche von mindestens 32 m².
Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht ab 2023 höhere Vergütungssätze vor – auch eine Volleinspeisung lohnt sich mittlerweile, da die Wirkleistungsbegrenzung von 70 Prozent nicht mehr gilt. Nun können bis zu 100 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden. Ob man sich für eine Teil- oder Volleinspeisung entscheidet, kann inzwischen jedes Jahr nach Wirtschaftlichkeit flexibel neu entschieden werden. Eignet sich das eigene Dach nicht für eine Solaranlage, werden jetzt auch PV-Anlagen im Garten oder auf Garagen gefördert. Für neue Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp entfällt zudem die Einkommens- und Gewerbesteuer komplett, das betrifft fast alle privaten Anlagen.