Die letzten Tage waren ohne Zweifel aufregend für den Bürgermeister der Stadt Oppenheim und Bundestagsabgeordneten Marcus Held. Aufregende Tage waren dies aber auch für die WO! Redaktion, gab es doch in Sachen Held täglich eine neue Wasserstandsmeldung, seit dieser am 28. März die anonym erfolgten Vorwürfe öffentlich publik gemacht hat. Wir haben deshalb die Chronologie der Ereignisse, die zu einer verspäteten Auslieferung unserer April-Ausgabe führten, für Sie zusammengefasst:

24. Februar 2017:
Am 24. Februar 2017 befand sich ein mysteriös anmutender Briefumschlag in unserem Verlagsbriefkasten, der ohne Absender verschickt wurde. Der Inhalt: ein mehrseitiges Memorandum, das der unbekannte Verfasser – wie dem beigefügten Schreiben zu entnehmen war – auch an die Staatsanwaltschaften Mainz und Koblenz verschickt hatte. Beigefügt waren jede Menge Kopien von Grundstücksverträgen, notariellen Beurkundungen, Rechnungen der Stadt Oppenheim oder Listen von Ausschreibungen. Dazu eine mehrseitige Abhandlung, die einige Tätigkeiten des Bürgermeisters von Oppenheim und SPD-Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Alzey-Worms im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften in einem fragwürdigen Licht erscheinen ließen. Konkret nannte der Verfasser Anhaltspunkte, die unter Umständen den Tatbestand der Korruption, der persönlichen Vorteilnahme im Amt und die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Stadt Oppenheim rechtfertigen würden. Dass es sich hierbei nicht um die Ausführungen eines Wichtigtuers handelt, der dem Bundestagskandidaten Held im Vorwahlkampf eins auswischen will, darüber waren wir uns redaktionsintern schnell einig, nachdem wir die Ausführungen des Unbekannten gelesen hatten. Unser Eindruck: Die Beschreibungen der angeblichen Verfehlungen von Marcus Held müssen von einem Juristen verfasst sein. Ähnlich wie Juristen beschränkte sich der Verfasser auf die Beschreibung von vermeintlich strafbaren Handlungen, wenn es aber um die Beweispflicht ging, ob man Held z.B. die Missachtung eines Stadtratsbeschlusses nachweisen kann, blieb der Verfasser im spekulativen Bereich. Noch eins war klar: An solche Unterlagen kann man nur kommen, wenn man sich im direkten Umfeld Helds bewegt. Trotzdem waren die Vorwürfe teilweise so massiv, dass wir in Anbetracht des bevorstehenden Redaktionsschlusses für die März-Ausgabe beschlossen, erst ab März weitere Recherchen in dieser Sache anzustellen, wozu natürlich auch ein ausführliches Gespräch mit dem Betroffenen, Marcus Held, gehören sollte. Denn sollten sich die Vorwürfe erhärten, würde Held nicht nur drohen, sein Bundestagsmandat und seinen Bürgermeisterjob in Oppenheim zu verlieren.

28. März 2017:
Umso größer war die Überraschung, als wir am Morgen des 28.03.17 feststellten, dass Herr Held selbst den Weg an die Öffentlichkeit gewählt hatte, um zu den seit Wochen kursierenden Gerüchten Stellung zu beziehen. Da die anonymen Informationen offensichtlich noch an weitere Zeitungen verschickt wurden, hatte sich der Bürgermeister von Oppenheim dafür entschieden, medial in die Offensive zu gehen und seinen alten Arbeitgeber aufzusuchen (Held hat acht Jahre als freier Mitarbeiter für die WZ gearbeitet). So erschien am 28. März in der Allgemeinen Zeitung ein Artikel des Redakteurs Markus Lachmann mit der Überschrift: „Jemand will mich zerstören“ – SPD-Politiker Marcus Held geht gegen Vorwürfe in die Offensive. In dem Artikel heißt es u.a.: „Der Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held ist sicher nicht von der zartbesaiteten Sorte. Aber die letzten Wochen haben Spuren bei dem SPD-Bundestagsabgeordneten hinterlassen. Seit Januar versorgt ein Anonymus Journalisten und Behörden mit umfangreichen Unterlagen. Im Wesentlichen wirft die Person, die viel Insiderwissen hat, dem Stadtbürgermeister Untreue bei Grundstücksgeschäften und Bestechlichkeit vor.“ Seitdem hätten sich, laut Aussage Helds in der AZ, jede Menge Zeitungen und Sender bei ihm gemeldet. Da das anonyme Schreiben auch in Kreisen der Kommunalpolitik kursiere, habe sich Held – auch im Hinblick auf die Bundestagswahl – dazu entschieden, in die Offensive zu gehen. Held wehre sich gegen die Vorwürfe und habe zwischenzeitlich einen Anwalt eingeschaltet, um eine Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigungen vorzubereiten.

29. März 2017:
Da man als Monatsmagazin mit seiner Berichterstattung vier Wochen später mitunter schon „veraltet“ ist, beschloss die WO!-Redaktion am Morgen des 29.03.17, den Redaktionsschluss einen Tag nach hinten zu verlegen und die April-Ausgabe um acht Seiten anzubauen, um eine ausführliche Berichterstattung über die Vorwürfe gegen Marcus Held vorzunehmen. Normalerweise hielten wir die Vorwürfe zu diesem Zeitpunkt für nicht stichhaltig genug, um als Erste über die möglicherweise unhaltbaren Anschuldigungen zu berichten. Zwischenzeitlich war aber eine andere Situation eingetreten. Da Herr Held selbst den Weg an die Öffentlichkeit gewählt hatte, hielten wir es für unsere journalistische Pflicht, unsere Leser über alle relevanten Fakten zu informieren. Denn der Artikel in der Allgemeinen Zeitung vom 28. März 2017 ging nur punktuell auf die anonymen Vorwürfe ein, was insofern nicht verwunderte, da auch die Rhein-Main-Presse von den Anschuldigungen betroffen war. So warf der anonyme Verfasser Held vor, seinen Wahlkampf im Vorfeld der Bundestagswahl auch aus Mitteln der Stadt Oppenheim finanziert zu haben. Überwiegend profitiert habe davon sein ehemaliger Arbeitgeber, die Rhein Main Presse, mit einem Anzeigenvolumen in Höhe von alleine 30.000.- Euro. Trotzdem entschieden wir uns dafür, nur auf die in der Allgemeinen Zeitung angesprochenen Vorwürfe, die lediglich die Grundstücksgeschäfte betrafen, ausführlicher einzugehen und diese mit eigenen Rechercheergebnissen zu versehen. Zudem haben wir Helds Anmerkungen zu den Anschuldigungen, die er am 28. März in der Allgemeinen Zeitung getätigt hat, in den Artikel mit einfließen lassen. Sicherheitshalber erging am 29. März um 12.21 Uhr eine Mail an Herr Held, in der wir ihn um eine Stellungnahme zu den anonymen Vorwürfen baten, gerne persönlich. Zudem kündigten wir eine erste Veröffentlichung im April an, die sich zunächst auf die Berichterstattung in der AZ vom 28.03.17 stütze. Am Nachmittag erfolgte ein persönliches Telefonat zwischen Marcus Held, der sich gerade in Berlin aufhielt, und WO! Chefredakteur Frank Fischer, in dem diese einen Termin für den 11. April vereinbarten, bei dem Herr Held ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalte. Auch die Frage Helds, ob trotzdem eine Veröffentlichung bereits in der kommenden Ausgabe erfolge, wurde bejaht. Allerdings ergänzt durch Helds aktuelle Anmerkungen in der AZ zu den Vorwürfen.

30. März 2017:
Am Morgen des 30.03.17 wurden die Druckdaten unserer April-Ausgabe an die VMK Druckerei in Monsheim übermittelt und ein Druckabzug erstellt. Nach der Freigabe durch die Redaktion wurden die Druckplatten erstellt und die ersten Exemplare gedruckt. Insgeheim freuten sich die Redakteure auf ein entspanntes Wochenende….

31. März 2017:
In einer Pressemitteilung, die der SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz am Freitag verschickte, kündigte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz eine interne Sonderprüfung an und äußerte sich zu den Vorwürfen über Held wie folgt: „Ich wurde am Montagabend durch Marcus Held von den Vorwürfen gegen ihn in Kenntnis gesetzt. Auch Generalsekretär Daniel Stich hat am Montag von den Vorwürfen erfahren. Daraufhin haben wir direkt am Dienstagmorgen gemeinsam mit Schatzmeister Dieter Feid die auch im Zeitungsbericht der Allgemeinen Zeitung genannten Dokumente von Marcus Held zwecks einer Prüfung angefordert. Inzwischen liegen dem Landesverband entsprechende Unterlagen vor. Marcus Held hat darüber informiert, dass auch dem Rechnungshof und der Staatsanwaltschaft bereits Unterlagen vorliegen“. Um 11.15 Uhr erhielten wir ein Fax eines Prof. Dr. Jan Hegemann von der Berliner Kanzlei „Raue LLP“. In diesem gab der Medienanwalt des Axel Springer Verlages an, dass sein Mandant (Marcus Held, die Red.) erfahren habe, dass angeblich bereits für die nächste aktuelle Ausgabe unseres Stadtmagazins eine umfangreiche Berichterstattung geplant sei. Dies verstoße grob gegen alle journalistischen Sorgfaltspflichten. Zu diesen gehört, dass vor einer möglicherweise belastenden Berichterstattung dem Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist und diese Stellungnahme in der Berichterstattung auch angemessen Berücksichtigung findet. Helds Anmerkungen in der AZ waren zwar in unseren Artikel mit eingeflossen, jedoch bezüglich einer ausführlichen Stellungnahme zu offenen Fragen hatten wir einen Verweis auf die Mai-Ausgabe angebracht. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt, der uns darauf hinwies, dass wir uns damit rechtlich in einer „Grauzone“ bewegen würden, beschlossen wir, Herrn Held eine Fristverlängerung einzuräumen, um eine Stellungnahme zu offenen Fragen abgeben zu können. Darauf spekulierend, dass ein moderner Anwalt seine Mails auch am Wochenende abruft, zur Not per Smartphone, erging am Freitagabend um 20.32 Uhr eine Mail der Redaktionsleitung an Prof. Dr. Jan Hegemann, in der wir uns überrascht zeigten, dass Herr Held nichts von einer Veröffentlichung gewusst habe. Gleichwohl haben wir in der Mail darauf hingewiesen, dass wir zu einem Entgegenkommen bereit sind und den Druck der April-Ausgabe vorerst gestoppt haben. Die Online-Ausgabe würde jedoch, wie unseren Anzeigenkunden versprochen, am 01. April auf unserer Internetseite veröffentlicht, allerdings seien die betreffenden Seiten vorerst unkenntlich gemacht. Zudem haben wir der Mail den entsprechenden Artikel im Original beigefügt, um Herrn Held abermals Gelegenheit zu geben, uns bis Montag, den 03. April 2017 um 11 Uhr, eine Stellungnahme zuzusenden, die wir im Original in der April-Ausgabe unseres Magazins abdrucken würden.

01.April 2017:
Am Samstagmittag um 13.39 Uhr antwortete Helds Anwalt, dass er derzeit keinen Zugriff auf seine Daten in Berlin habe, er aber mit Dauer der Fristsetzung nicht einverstanden sei. Insgesamt war die Mail zwar in seinem sehr versöhnlichen Ton gehalten, jedoch schloss Prof. Dr. Jan Hegemann mit den Worten: „Auch Herrn Held ist an einem einvernehmlichen Verhältnis gelegen. Deshalb widerstrebt es mir auch, die üblichen anwaltlichen Drohkulissen aufzubauen. Aber Ihre kurze Fristsetzung lässt mir gar keine andere Wahl, als Sie deutlich darauf hinzuweisen, dass Ihre geplante Veröffentlichung mit der Durchsetzung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Richtigstellungs- und auch Schadenersatzansprüchen beantwortet werden würde. Dazu sollten wir es nicht kommen lassen.“ Am Ende der Mail stand das Angebot Hegemanns, am Montagfrüh ab 9 Uhr miteinander zu telefonieren, um Unklarheiten zu beseitigen.

02. April 2017:
In der Sonntagsausgabe der RHEINPFALZ erschien am 02. April ein Artikel mit der Überschrift: „Korruptionsvorwürfe gegen Bürgermeister von Oppenheim.“ In dem von Karin Dauscher und Hartmut Rodenwoldt verfassten Artikel schafften es die beiden Autoren auf ziemlich raffinierte Weise, das Ganze auf die Metaebene zu brechen, bei der weniger die Frage im Mittelpunkt stand, ob sich Held tatsächlich etwas hat zuschulden kommen lassen, sondern vielmehr, warum man dem Oppenheimer Bürgermeister zutraue, dass er zu krummen Geschäften imstande wäre. So hieß es in der RHEINPFALZ: „Genaues weiß man nicht. Aber unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Vorwürfe – diese Geschichte ist auch eine über Politikstile. Denn der Anonymus hat einen Nerv getroffen. Welcher Politikstil ist angemessen, um Mehrheiten zu sichern? Wer als Politiker punkten will, muss möglichst sympathisch, aufrichtig und glaubwürdig in der Öffentlichkeit erscheinen. Wer innerhalb einer Partei, in den Räten und Parlamenten Mehrheiten finden will, muss auch hinter den Kulissen agieren können. Der moderne Begriff dafür ist netzwerken. Das bedeutet, mit Leuten zu reden, Gemeinsamkeiten auszuloten, auch Abreden zu treffen, sich gegenseitig bei Abstimmungen zu unterstützen. Die andere Art ist: ein System von intransparenten Abhängigkeiten; sich Leute mit Gefälligkeiten gewogen zu machen, bei denen Jobs oder Geld herausspringen kann. Was hat das nun mit dem Bundestagsabgeordneten Marcus Held und den anonymen Vorwürfen zu tun? Statt Solidarität zu üben, heißt es bei Genossen im Lande hinter vorgehaltener Hand: „Das Problem ist sein Ruf. Ihm wird so etwas zugetraut.“ Eine Frage von Helds Politikstil also.“ Gleichwohl kam auch die RHEINPFALZ nach einem ausführlichen Gespräch mit Marcus Held zu dem Ergebnis, dass der Whistleblower, Mister X oder wie auch immer man den unbekannten Verfasser nennen mag, zwar jede Menge Infos, Vorwürfe, Andeutungen und Unterlagen liefere, nur das entscheidende fehle: ein handfester Beweis, dass man Held eine strafbare Handlung nachweisen könne.

03. April 2017:
Am Montagmorgen telefonierten der Rechtsvertreter unseres Magazins und Helds Anwalt in Berlin um kurz nach 9 Uhr miteinander und vereinbarten in einem sehr angenehmen Gespräch eine Fristverlängerung und eine Terminvereinbarung zwischen WO! und Herrn Held im Lauf der nächsten 48 Stunden. Kurz danach haben wir via FACEBOOK und per Mail an Anzeigenkunden wie folgt informiert: „Aufgrund der rechtlichen Überprüfung eines Artikels und der Einforderung einer aktuellen Stellungnahme sind wir leider gezwungen, noch mindestens 48 Stunden zu warten, bis wir den Druck fortsetzen können. Von daher rechnen wir nicht vor Freitag mit der Auslieferung der Magazine an die einzelnen Auslagestellen. Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen.“

04. April 2017:
Um 9.37 Uhr bat Herr Held per Mail um Bestätigung des vereinbarten Termins am kommenden Mittwoch, was knapp eine halbe Stunde später per Mail durch unsere Chefredaktion erfolgte. Kurz vor 10 Uhr meldete der SWR: „Bundesvorstand schaut genauer hin“. Vor dem Hintergrund der Vorwürfe gegen den Bürgermeister und Bundestagsabgeordneten Marcus Held (SPD) prüfe der SPD-Bundesvorstand den Rechenschaftsbericht der Oppenheimer SPD. Weiter hieß es: „Ein Unbekannter hatte Marcus Held unter anderem Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit kommunalen Immobiliengeschäften vorgeworfen. Eine Sprecherin des SPD-Bundesparteivorstands bestätigte dem SWR, dass die Unterlagen aus Oppenheim auf Bitte der rheinland- pfälzischen SPD jetzt in Berlin geprüft würden. Dabei geht es auch um die Frage, ob im Zusammenhang mit den Vorwürfen möglicherweise unrechtmäßig Spenden geflossen sein könnten.“ Wie hoch die Spenden an Oppenheims Sozialdemokraten in den vergangenen Jahren insgesamt waren, dazu wollte sich die Sprecherin mit Verweis auf das Parteien- und Datenschutzrecht nicht äußern, ebenso nicht zu den Namen der Spender. Nach Informationen der RHEINPFALZ am SONNTAG war bei der Prüfung von Schatzmeister Dieter Feid auch die Berliner SPD-Parteizentrale, das Willy-Brandt-Haus, eingeschaltet worden, da aus Oppenheim in den vergangenen Jahren ungewöhnlich hohe Spenden verbucht worden seien.

05. April 2017:
In der Mittwochsausgabe unseres Mitbewerbers Nibelungenkurier erschien auf der Titelseite ein Artikel des Chefredakteurs Steffen Heumann mit der Überschrift: „Ganz klar eine politische Attacke” – Marcus Held weist Anschuldigungen zurück und kündigt Anzeige gegen den nun enttarnten Anonymus an. Etwas sauer stieß uns dabei folgender Satz auf: „Die unangemessene Art der Berichterstattung ohne die Reflektion der Vorwürfe auf ihren tatsächlichen Wahrheitsgehalt, habe ihn (Marcus Held, die Red.) auch dazu veranlasst, gegen die geplante Berichterstattung in einem Stadtmagazin eine einstweilige Verfügung zu erwirken.“ Das ist so nicht richtig, uns lag nämlich bis dato gar keine einstweilige Verfügung vor. Wie wir auf Nachfrage von Helds Anwalt in Erfahrungen bringen konnten, habe man am Montagmorgen vorsorglich einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, der aber kurz danach wieder zurückgezogen wurde, weil sich beide Seiten auf einen gemeinsamen, zeitnahen Termin einigen konnten. Darauf angesprochen, dass er das zum Zeitpunkt des Gespräches am Dienstagmittag mit dem Nibelungenkurier längst hätte wissen müssen, entschuldigte sich Held, dass der Redakteur den Druckstopp wohl falsch interpretiert hätte. Sei’s drum, das Gespräch konnte endlich stattfinden.