Eine Mitteilung der Stadt Worms:
Vorab: Die Allgemeinverfügung, die der Verwaltungsstab nun verabschiedet hat, muss noch mit dem Ministerium abgestimmt und dann im Amtsblatt bekanntgemacht werden. Erst am Tag nach der Bekanntmachung treten die Regelungen in Kraft. „Ich gehe davon aus, dass das Ministerium unsere Entscheidungen mitträgt. Wir haben uns telefonisch bereits ausgetauscht“, berichtet Oberbürgermeister Adolf Kessel.
Auf Ausflüge verzichten
Was momentan viele Menschen bewegt: die mögliche Einschränkung des Bewegungsradius‘. Darauf will die Stadt zunächst verzichten und sich stattdessen mit einem Appell an die Bürger wenden und darum bitten, auf Ausflüge ins nähere und weiter entfernte Umland zu verzichten. „Wir wissen, dass viele Menschen an den Wochenenden in den Odenwald oder in den Pfälzer Wald fahren, um den Schnee zu genießen. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens in unserer Stadt möchte ich jedoch darum bitten, vorerst darauf zu verzichten“, erklärt der OB.
Sollte der Appell nicht fruchten bzw. sich das Infektionsgeschehen weiter negativ entwickeln, wird die Stadt die Anordnung der Bewegungseinschränkung in Erwägung ziehen. „Um das zu vermeiden, bitte ich nochmals eindringlich darum, möglichst zu Hause zu bleiben und Wochenendspaziergänge auf das Stadtgebiet zu beschränken“, so OB Kessel.
Doch was unternimmt die Stadt nun aufgrund der hohen Infektionszahlen?
Maßnahme soll Kontakte weiter einschränken
„Unsere Allgemeinverfügung sieht eine nächtliche Ausgangssperre vor“, erklärt der Stadtchef. Diese gilt, sobald die Allgemeinverfügung in Kraft tritt, täglich von 21 bis 5 Uhr. Auch Menschen, die nicht in Worms wohnen, dürfen sich in dieser Zeit im Wormser Stadtgebiet nicht mehr draußen aufhalten. Die Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen werden demzufolge ebenfalls begrenzt. Liefer- und Abholdienste sowie der Straßenverkauf sind dann ebenfalls nur noch bis höchstens 21 Uhr gestattet. Auch Verkaufsstellen wie Supermärkte müssen bis spätestens 21 Uhr schließen.
Ausgenommen von der Ausgangssperre sind Menschen, die aus beruflichen Gründen die Wohnung verlassen müssen, Menschen mit medizinischen Notfällen (auch Veterinärmedizin), Besuche von Ehe- oder Lebenspartnern, Menschen, die Pflege- oder Hilfebedürftige unterstützen, Menschen, die Sterbende oder Schwerstkranke begleiten und Hundebesitzer, die ihren Hund ausführen müssen.
Ein entsprechender schriftlicher Nachweis über den Zweck des Aufenthalts außerhalb der Wohnung ist nicht erforderlich. „Die neue Allgemeinverfügung zielt hauptsächlich darauf ab, die Kontaktmöglichkeiten weiter einzuschränken mit dem Ziel, das Infektionsgeschehen in unserer Stadt wieder einzudämmen“, erklärt der OB.