Eine Pressemitteilung der Polizei Worms und der Staatsanwaltschaft Mainz:

Einem Hinweis folgend, haben Ermittler der Kriminalpolizei Worms am vergangenen Montag in Osthofen eine Personenkontrolle durchgeführt. Zwei Personen sollen regelmäßig Postsendungen mit Betäubungsmittel erhalten und hiermit Handel betrieben haben. Bei der Kontrolle führte die Tatverdächtige ein Päckchen mit sich, in dem sich in 55 Einzelverpackungen insgesamt ca. 150 Gramm einer Substanz befanden, die augenscheinlich dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unterliegt.

Weitere an das Duo adressierte Päckchen wurden wegen des Verdachts auf verbotenen Inhalt sichergestellt. Über den Antrag der Postbeschlagnahme steht noch die Entscheidung des Gerichts aus. Die Ermittlungen richten sich gegen eine 30-jährige Frau und einen 32-jährigen Mann aus Osthofen, die beide bereits einschlägig polizeibekannt sind. Die anschließende Wohnungsdurchsuchung führte erstem Anschein nach zum Auffinden von weiteren Betäubungsmitteln, wie Amfetamin und NpS. Darüber hinaus wurden zwei Schreckschusswaffen sichergestellt. Beide Beschuldigten befinden sich auf freiem Fuß, die Ermittlungen dauern an.

Zur Erläuterung: Neue psychoaktive Stoffe (NpS) sollen einen harmlosen Eindruck vermitteln, sind jedoch verboten. Als NpS werden Badesalze, Pulver, Lufterfrischer, Tabletten oder Kapseln mit synthetischen Wirkstoffen sowie Kräutermischungen, denen synthetische Wirkstoffe beigesetzt sind, bezeichnet. Vor Inkrafttreten des NpS-Gesetzes Ende des Jahres 2016 waren NpS überwiegend legal zu erwerben, weshalb sie auch verharmlosend als „Legal Highs“ bezeichnet wurden.

Das Gesundheitsrisiko ist jedoch unkalkulierbar. Es kann beispielsweise zu Übelkeit und Erbrechen, Wahnvorstellungen oder auch zu Kreislaufzusammenbrüchen und Atemausfällen kommen. Auf den Verpackungen werden Inhaltsstoffe meistens nicht oder falsch angegeben. Neben NpS sind darin auch andere Betäubungsmittel enthalten. Zudem werden die Inhaltsstoffe eines Produkts im Laufe der Zeit immer wieder verändert, so dass bei wiederholtem Konsum einer bestimmten Mischung nicht mit der gleichen Wirkung zu rechnen ist. Mit der ständigen chemischen Veränderung der Wirkstoffe gelang es Herstellern bisher, die Verbote des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt daher nun ganze Wirkstoffgruppen unter Strafe. Wer mit NpS handelt oder diese an andere Personen abgibt, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.