Eine Pressemitteilung der Polizeidirektion Worms:

Beim „Cyber Trading Fraud“ gehen Betrügerinnen und Betrüger sehr raffiniert vor: Sie locken im Internet potenzielle Anlegerinnen und Anleger für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte an und verleiten sie zu Geldzahlungen.

Die Kontaktaufnahme geschieht vornehmlich über Internet-Werbeanzeigen, soziale Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Call Centern oder Massenmails. Durch die professionelle Vorgehensweise ist es besonders wichtig, zu wissen, wie man sich am besten vor den Tätern schützen kann, denn das eingezahlte Geld wird nicht wie versprochen angelegt, sondern verschwindet im kriminellen Netzwerk.

So geschehen, einem 61-jährigen Mann aus Mörstadt. In der Annahme er lege sein Geld in „Bitcoins“ an, überwies dieser nach mehreren Telefonaten mit verschiedenen „Verkaufsagenten“ seit Januar mehrere Teilbeträge auf wiederum verschiedene Konten in der Schweiz. Glücklicherweise konnte eine letzte Zahlung von über 5.000 Euro zurückgeführt werden.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und rät:

Seien Sie misstrauisch, wenn Sie

 

– am Telefon oder per Email besonders gewinnträchtige Angebote

erhalten

 

– zu höheren Investitionssummen gedrängt werden, um einen

vermeintlich höheren Gewinn zu erzielen

 

– Zahlungen ins Ausland geleistet werden müssen

 

– wenn der Firmensitz der Gesellschaft im Ausland, bzw. in

sogenannten Steuer-Oasen liegt

 

– Die Kommunikation auf Messenger-Dienste gelenkt wird und in der

Folge darüber geführt wird

 

Eine Empfehlung Ihrer Polizei:

 

– Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich nie unter Druck setzen

 

– Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden

 

– Der Aussicht auf einen hohen Gewinn steht immer ein hohes Risiko

bis hin zum Totalverlust gegenüber

 

– Fragen Sie bei Unklarheiten gezielt nach

 

– Holen Sie sich Vergleichsangebote anderer Anbieter ein

 

– Gibt es bereits negative Erfahrungen mit der Firma (Bewertungen

im Internet / Verbraucherzentralen)

 

– Welche Referenzen kann die Firma vorweisen

 

– Wird ein Beratungsprotokoll gefertigt und auf etwaige Risiken

hingewiesen?

 

– Achten Sie auf die Gesellschaftsform der Firma

 

– Beispielsweise unterliegt eine als „Limited“ (Ltd.) geführte

Gesellschaft mangels Stammkapital keinerlei

Haftungsverpflichtung

 

Für den Fall, dass bereits Geld „angelegt“ wurde:

In der Regel werden dem „Anleger“ hohe Gewinne in einer Software dargestellt und dies mit zum Teil recht geringen Einlagen. Fordert der „Anleger“ später die Auszahlung des Bargelds, werden durch die Betrüger Gebühren oder aber Steuern nachgefordert. Diese dürften aus „formalen“ Gründen nicht vom Anlagebetrag abgezogen werden. Es wird im weiteren Verlauf der Kommunikation eine erneute Einzahlung gefordert und das bereits gezahlte Geld ist in der Folge unwiderruflich verloren.

Nähere Informationen zu verschiedensten Betrugsmaschen erfahren Sie unter www.polizei-beratung.de.