Ebwo nimmt Stellung zur Starkregenvorsorge Pfeddersheim

Eine Pressemitteilung der ebwo AöR:

Ausgangslage

Aufgrund des Starkregenereignisses am 28.05.2025 mit Niederschlagsmengen von bis zu 54 mm in kurzer Zeit kam es zu einer Reihe von Schäden bei Anliegern vor allem in Pfeddersheim und Wiesoppenheim. Seither klingeln die Telefone in der ebwo AöR wieder häufiger, da Bürgerinnen und Bürger das vielfältige Beratungsangebot nutzen, um sich über durchgeführte und noch durchzuführende Vorsorgemaßnahmen informieren zu lassen.

Maßnahmen durch die ebwo AöR

Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms der Stadt Worms AöR (ebwo AöR) hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Auswirkungen von Starkregenereignissen zu mindern und wird dies auch künftig tun.

Folgende Maßnahmen wurden bisher umgesetzt:

Ausbau von Einlaufbauwerken zur Fassung des Außengebietswassers und Ableiten in die Gewässer z.B. in der Klausenbergstraße und Welschgasse in Abenheim, am Friedhof und am Mittelberg in Pfeddersheim

Umsetzung von Rückhalte-Maßnahmen im Bereich der Außengebietsentwässerung, wie Mulden und Schlammfangbecken z.B. auf der Platte in Leiselheim, Am Klausenberg in Abenheim

Öffentlichkeitsarbeit zur Eigenvorsorge u.?a. durch Broschüren, Veranstaltungen und individuelle Beratungen

Entwicklung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts für Worms zur Ausarbeitung weiterer Maßnahmen zur Starkregenvorsorge

Weiterhin orientiert sich die ebwo AöR am Grundsatz des Wormser Starkregenkonzepts „Wassersensibles Worms“: Versickern vor Verzögern vor Speichern vor Ableiten vor Einleiten. Die Reihenfolge entspricht dabei der absteigenden Priorität der Strategien der Starkregen- und Überschwemmungsvorsorge.

Rechtliche Einordnung und Eigenvorsorgepflicht

Gemäß § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Grundstückseigentümer:innen verpflichtet zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen geeignete Vorsorgemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück zu treffen (z.B. abwassergerechte Rückstauklappen, druckdichte Fenster und Türen, bauliche Schutzmaßnahmen o.ä). Diese Pflicht gilt ergänzend zu den Maßnahmen der ebwo AöR.
Die ebwo AöR kann keine vollumfängliche Sicherheit vor Naturereignissen garantieren, sondern lediglich einen Beitrag zur Schadensminderung leisten.

Kurzfristige Prüf- und Handlungsmöglichkeiten:

Durchführung von Ortsbegehungen und Fotodokumentationen zur Ereignisaufarbeitung

Einleitung von Sofortmaßnahmen (z.B. Reinigung und Spülung der Kanäle durch ebwo AöR)

Öffentliche Bürgerveranstaltungen zur Sensibilisierung vor Starkregen, Vorstellen der Starkregengefahrenkarten und möglicher Schutzmaßnahmen

Langfristige Ansätze zur nachhaltigen Entlastung:

Umsetzung von priorisierten baulichen Maßnahmen wie Mulden und dezentralen Rückhalteflächen im Außengebiet

Entwicklung eines Erosionsschutzkonzepts gemeinsam mit Landwirten (z.?B. Vegetationsstreifen, Bodenbearbeitung quer zum Hang)

Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts gemeinsam mit der Stadt Worms

„Der Schutz vor Starkregen bewegt uns als ebwo sehr, aus diesem Grund investieren wir viel in Maßnahmen, bieten Beratung und sind im Ereignisfall sofort zur Stelle. Wir haben Verständnis für die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger. Aber wir sind auch auf Ihre Mithilfe angewiesen – sei es durch Eigenvorsorge, nachbarschaftliche Rücksichtnahme oder die Bereitschaft, Flächen für Schutzmaßnahmen bereitzustellen. Nur gemeinsam können wir den Schutz für alle verbessern.“, so die Verwaltungsratsvorsitzende und Bürgermeisterin Stephanie Lohr.

Grundsätzlich bietet die ebwo AöR zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur Eigenvorsorge auf dem Grundstück fachliche Beratung („Starkregenberatungsgespräche“) für Bürger:innen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit an. Für eine Terminvereinbarung können sich die Bürger:innen jederzeit an die ebwo AöR wenden.