Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten zwischen dem 28. August  und 5. September 2021 zugestellt.

Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann.

Das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 220 (2. OG), Telefon 06241 / 853-1006, ist ab Mittwoch, dem 25. August 2021, geöffnet. In dringenden Fällen können die Briefwahlunterlagen auch jetzt schon angefordert werden. Hierzu bitte an die Mitarbeiterin in Zimmer 316 (3. OG), Telefonnummer 06241 / 853-1103, wenden.

Briefwahlunterlagen können über das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular beantragt werden.

Außerdem gibt es viele Wege, Briefwahl zu beantragen: formloser schriftlicher Antrag per Post oder Fax, E-Mail an: briefwahl@worms.de, den Onlinewahlschein unter www.worms.de oder mündliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung – nur nicht telefonisch. In allen Fällen muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben. Gründe, die jemanden an der Stimmabgabe im Wahlraum hindern, sind nicht mehr anzugeben.

Zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für einen anderen ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Auch für die Abholung der Unterlagen für einen anderen wird eine schriftliche Vollmacht von den Wahlgesetzen gefordert. Trotz ordnungsgemäßer Vollmachten erlauben die Wahlgesetze nur, für maximal vier weitere Personen Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Da auch dies der Stadtverwaltung gegenüber schriftlich zu erklären ist, wird diesbezüglichen Missbräuchen entgegengewirkt.

 

Verlegung von Wahllokalen

Im Rahmen der Vorbereitungen zur Durchführung der Bundestagswahl war die Verlegung verschiedener Wahllokale erforderlich. Trotzdem kann auch der barrierefreie Zugang zu allen 60 Wahllokalen ermöglicht werden.

Die Räumlichkeiten städtischer Kindertagesstätten bzw. Kindergärten stehen für die Bundestagswahl 2021 nicht zur Verfügung. Daraus ergeben sich Änderungen in folgenden Wahlbezirken: 0106 vorher: städtische Kita Villa Augustin, jetzt: Rathaus Sitzungszimmer. 1103 vorher: städtische Kita Gibichstraße, jetzt: Jahnwiese Ballettraum der Turngemeinde 1846 Worms e.V. 3103 vorher: städtische Kita Farbklecks, jetzt: Fachhochschule – Aula. 4302 vorher: städtische Kita Kindertreff 93, jetzt: Staudinger Schule – Klassensaal (Eingang Kurfürstenstraße). 4403 vorher: städtische Kita Das kleine Blau, jetzt: Grundschule Herrnsheim –  Klassensaal.

 Auch bei Schulen mussten Wahllokale verlegt werden. Das Wahllokal 4102 in der Westend Realschule plus wird von der Turnhalle in einen Klassensaal der Schule verlegt. Das Wahllokal 4304 wird von der Mensa der Staudinger Grundschule in die Turnhalle der Staudinger Grundschule verlegt und ist über den Eingang Eckenbertstraße zu erreichen. Das Wahllokal 4402 wird von einem Klassensaal der Grundschule Herrnsheim in den Vereinsraum des Musikvereins Harmonie verlegt.