Eine Pressemitteilung der EWR AG:

Mit dem Beschluss der Bundesregierung von Montag, dem 14. November 2022, werden die Gas- und (Fern-)Wärmekunden von den gestiegenen Gaspreisen entlastet. Gemäß dem Beschluss erhalten alle Gas- und Wärmekunde eine Soforthilfe für den Monat Dezember. Die angestrebte Strom- und Gaspreisbremse soll in einem zweiten Schritt ab März 2023 greifen.

Die EWR AG wird die Soforthilfe-Entlastungen zeitnah für ihre Kunden umsetzen. Dies geht für die meisten Kundinnen und Kunden ohne aktiven Handlungsaufwand einher. Alle weiteren Informationen werden in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Russich und Türkisch auf der Webseite www.ewr.de/preisbremse und als Aushang im Kundencenter im Lutherring bereitgestellt.

Dieter Lagois, Vertriebsvorstand EWR AG, erklärt die Dezember-Soforthilfe an einem Beispiel: „Angenommen, Sie zahlen aktuell einen Abschlag von 75 Euro im Monat. Im Dezember müssen Sie diesen nicht bezahlen, da die Bundesregierung die Abschlagszahlung für Sie übernimmt. Anhand der Berechnungsformel der Bundesregierung errechnen wir im Nachgang, dass Ihnen beispielsweise eine Erstattung in Höhe von 70 Euro zusteht. Die Differenz von 5 Euro verrechnen wir mit Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.“

Im weiteren Gespräch sind derzeit die geplante Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 bis April 2024 greifen soll. Über die konkrete Ausgestaltung der weiterführenden Hilfsmaßnahmen wird EWR informieren.