Michael W., der einzige Vertreter der NPD im Wormser Stadtrat, hat es in erster Linie auf Aufmerksamkeit abgesehen. Das ist ihm offensichtlich von der Führungsspitze seiner Partei so eingebläut worden. Und daran hält er sich konsequent. Binnen kürzester Zeit ist er gleich mehrfach negativ aufgefallen und darf sich wohl schon bald wegen diverser Delikte vor Gericht verantworten. Eine Frage, die sich deshalb immer mehr Wormser stellen: Was hat dieser Typ noch im Stadtrat verloren? Aber womöglich erledigt sich dieses Problem schon bald von selbst…

Dieser Tage muss sich Michael W. vor dem Amtsgericht Worms wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Als ein Facebook-Nutzer im Dezember 2013 ein Foto gepostet hatte, auf dem eine Gruppe offenbar jüdischer Personen gerade ein Gebäude verließ, hatte W. dies mit den Worten kommentiert: „Pfui Deibel. Holt den Kammerjäger.“ Deshalb wurde er von einem Jugendrichter, der 21-Jährige gilt noch als Heranwachsender, im letzten Jahr zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 15.- Euro verurteilt. Das wollte W. nicht akzeptieren und legte Einspruch ein, um dann bei der nächsten Verhandlung Ende Februar nach wenigen Minuten wegen gesundheitlicher Probleme nach einem Arzt zu rufen, der Gerichtstermin musste verschoben werden. Übrigens passierte dies, kurz nachdem die Staatsanwaltschaft die Zulassung einer Handakte der Polizei, mit den gespeicherten Transaktionen auf seinem Handy, beantragt hatte. Nach der Darstellung von Michael W. hätten Antifaschisten seinen Facebook-Zugang geknackt und dieses Posting verfasst. Dank der neuen Beweise könnte man W. überführen, dass er selbst für den Eintrag verantwortlich war. Ähnlicher Ärger droht in einer anderen Sache, denn wie die Wormser Zeitung am 09. Februar 2015 zu berichten wusste, ermitteln Polizei und Bundespolizei gegen das Wormser NPD-Stadtratsmitglied Michael W., den aus der Westpfalz stammenden NPD-Landesvorsitzenden Markus Walter, dessen Stellvertreterin Ricarda Riefling sowie fünf weitere NPD-Anhänger wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Diebstahl. Unter Berufung auf die Aussagen der Bundespolizei in Kaiserslautern berichtete die WZ weiter, dass der NPD-Trupp, im Anschluss an eine Hooligan-Demo am 08. Februar 2015 in Ludwigshafen, auf der Heimfahrt eine dreiköpfige Gruppe von Wormsern, die zuvor gegen den Rechten-Aufmarsch demonstriert hatten, beleidigt und bedroht hätte. U.a. sollen die NPD-Leute Schimpfwörter wie „Hurensöhne“ und „Kinderficker“ gebraucht haben. Außerdem sollen sie den Gegendemonstranten zwei Fahnen abgenommen, zerrissen und in Frankenthal aus dem Fenster geworfen haben. Als der Zug in Worms einfuhr, stand schon eine von den angegriffenen Personen angerufene Streife bereit, die die NPD-Leute in Empfang nahm. Da die drei bedrohten Wormser Anzeige gegen die acht Rechtsradikalen erstatteten, wurden deren Personalien aufgenommen. Bereits einen Tag nach dem Artikel über diesen Vorfall, wurde die Wormser Zeitung durch Rechtsanwalt Peter Richter wegen „wahrheitswidriger Tatsachenbehauptungen“ abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung einer Geldentschädigung aufgefordert. Von Seiten der Allgemeinen Zeitung sieht man dem aber offenbar entspannt entgegen, bezieht sich der Artikel doch in erster Linie auf den von der Bundespolizei angefertigten Bericht.

Eklat im Stadtrat
Gleich doppelter Ärger also für den Stadtratskandidaten, der kurz vor dem Zwischenfall auch noch negativ in der Stadtratssitzung vom 04. Februar 2015, womöglich mit strafrechtlichen Folgen, aufgefallen war. Im Rahmen der Haushaltsdebatte brachte das NPD-Stadtratsmitglied in Bezug auf Asylbewerber das Thema „Sterilisation“ ins Gespräch: „Ebenso wird bei Asylanten der Punkt „Hilfe zur Familienplanung“ mit 1.000 Euro angegeben, wobei der benachbarte Punkt Sterilisation ebenfalls mit 1.000 Euro beziffert wird. Hierbei käme jetzt von mir der Vorschlag, die 1.000 Euro für die Familienplanung zu streichen und die 1.000 Euro der Sterilisation auf 2.000 Euro aufzustocken, um der Überausländerung unserer Stadt konsequent entgegen zu wirken und gleichzeitig die Ausgaben für die […]“…Und dann wurde es still, denn Oberbürgermeister Kissel hatte ihm gerade rechtzeitig den Saft abgedreht, bevor W. noch weiter seine menschenverachtende Forderung aussprechen konnte.

Kissel stellt Strafanzeige
Nach einer Überprüfung der Tonaufnahme dieser Stadtratssitzung stellte Kissel, mit Unterstützung aller Parteien im Stadtrat, einen Tag später Strafanzeige gegen den NPD-Mann. Unmissverständlich habe dieser angedeutet, dass man Haushaltsmittel für Leistungen der Sterilisation aufstocken möge, um der „Überausländerung“ unserer Stadt konsequent entgegenzuwirken, resümierte OB Kissel die skandalöse Aussage. „Dies sei übelster nationalsozialistischer Duktus. Spreche man im Zusammenhang mit einem konsequenten Entgegenwirken einer „Überausländerung“ über Sterilisation, sei der Gedanke an die Euthanasie-Philosophie der NS-Diktatur nicht mehr weit“, so Kissel weiter. „Nicht zum ersten Mal haben wir es bei Weick mit faschistoiden Hasstiraden zu tun. In all seinen unzähligen Anfragen werden seine mehr oder weniger unverhohlene Fremdenfeindlichkeit und sein blanker Hass auf ausländische Mitbürger deutlich“, machte der OB deutlich. Wie Kissel weiter berichtete, wurde das Protokoll der Staatsanwaltschaft übergeben, mit der Bitte um Prüfung, ob der Tatbestand der Volksverhetzung vorliege. „Ich habe eine derartige verbale Beschmutzung eines demokratischen Ratssaales noch nie erlebt. Es ist ein unerhörter politischer Skandal, der sich gestern bei uns abgespielt hat. Dass ich ihm das Wort entzogen habe, war die mildeste Konsequenz. Ich bin nicht bereit, ein solches Verhalten in künftigen Sitzungen auch nur ansatzweise zu dulden“, fand der Stadtchef deutliche Worte.

W. ist ein perfektes Opfer
Ob das alles nun alleine dem Hirn von Michael W. entspringt, sei einmal dahingestellt, besteht doch die Führungsriege der NPD aus Leuten, die erheblich cleverer sind als ein 21-Jähriger, der anscheinend selbst gar keine Ahnung hat, was er überhaupt in einem demokratisch gewählten Stadtrat verloren hat. „Ich stelle mir die Frage, ob Weick selbst diese Hetztiraden verfasst oder wer die „Ghostwriter“ sind. Sollten nun Ermittlungen eingeleitet werden, soll dies auch geklärt werden. Denn dies halte ich insbesondere im Zusammenhang mit einem NDP-Verbotsverfahren für relevant“, betonte Kissel noch einmal ausdrücklich in einem Pressegespräch einen Tag nach dem Vorfall in der Stadtratssitzung. Unabhängig davon, ob W. die Parolen selbst entwickelt habe, sei er selbst für seine Aussagen verantwortlich und müsse auch die Konsequenzen dafür tragen. Und genau das ist auch der Knackpunkt. Mit dem jungen nach Worms zugezogenen W. scheint man einen Kandidaten gefunden zu haben, der perfekt ins rechte Profil passt, lässt dieser sich doch gutgläubig auf so ziemlich alles ein, was öffentliche Aufmerksamkeit verspricht. Egal, ob es sich nun um einen Prozess wegen Volksverhetzung handelt, peinliche Anfragen im Stadtrat oder Bilder von ihm im Zusammenhang mit Randalen beim SW Waldhof Mannheim. Zu seinem neuesten „Coup“ im Wormser Stadtrat gratulierte sogar der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der NPD, Hartmut Krien, und erklärte dazu: „Ich kann unseren Kameraden Weick zu so viel medialer Aufmerksamkeit nur gratulieren.“ Der kleine Fehler in der Presserklärung (unseren statt unserem) stammte übrigens von keinem Ausländer, sondern steht auch heute noch exakt so auf der Internetseite des NPD Regionalverbandes Rheinland-Pfalz. Das allerdings nur als kleine Randnotiz.

NPD wehrt sich mit hanebüchenen Argumenten
Gegen die Vorwürfe, der „Kamerad W.“ hätte eine „Zwangssterilisation von Ausländern“ ins Spiel gebracht, wehrte sich kurz später auch der NPD-Landesverband. So habe Michael W. lediglich vorgeschlagen, den Punkt „Sterilisation für Asylanten“, der bereits mit 1.000 Euro im Haushalt eingestellt gewesen sei, zum Nachteil der „Familienförderung für Asylanten“ zu erhöhen. Selbstverständlich sei er davon ausgegangen, dass es sich hierbei um medizinisch notwendige Maßnahmen oder um, von den Betroffenen selbst beantragte Maßnahmen handele, nicht aber um Zwangssterilisation, wie es die Presse nun verkaufen wolle. Weiter heißt in der von Markus Walter (Landesvorsitzende NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz) unterzeichneten Erklärung: „Unter völliger Verdrehung der Tatsachen wird über angebliche Volksverhetzung berichtet. Tatsächlich jedoch war es die Wormser Stadtverwaltung, unter Verantwortlichkeit von Oberbürgermeister Michael Kissel, die die Sterilisation von Asylanten in den Haushaltsplan eingestellt hatte. Dass NPD-Ratsmitglied Michael Weick diesen Haushalt abgelehnt, die Mehrheitsfraktionen den Haushalt mitsamt der Sterilisation aber beschlossen haben, wird völlig verschwiegen. Angesichts der tatsächlichen Beschlusslage stellt sich dementsprechend die Frage: Ist Oberbürgermeister Kissel der wirkliche Nazi?“ Trotz einer derartig beängstigenden Häufung an Unwissenheit eine Rolle in einem politischen Gremium einzunehmen, ist schon ein wenig beängstigend. Der Ansatz „Familienplanung/Sterilisation“ ist im allgemeinen Sozialhaushalt der Stadt Worms angesiedelt, keineswegs explizit bei dem Thema Asyl. Will heißen: Diese Leistungen, die sich aus medizinisch begründeten Sachleistungen, wie beispielsweise Präservative zusammensetzen und zum Beispiel für HIV-Infizierte vorgesehen sind, stehen keineswegs nur für Flüchtlinge zur Verfügung, sondern für alle Wormser. Den Bogen von dort zu den Asylbewerbern zu schlagen, bedürfe eines überaus perfiden Denkens, so OB Kissel zu den Vorwürfen, er sei der wirkliche Nazi.

Was kommt als Nächstes?
Anfragen im Stadtrat, die unnötig die Verwaltung beschäftigen, Anzeigen wegen Volksverhetzung, Ermittlungen wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Diebstahl. Da fragt man sich schon, was als nächstes kommt. Wenn Michael W. wegen Volksverhetzung verurteilt werden sollte, droht ihm laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (bei einem Jugendrichter bis vier Jahre). Schon bei dem geringsten Strafmaß (drei Monate) könnte der Wormser Stadtrat sein unliebsames Mitglied gemäß der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung ausschließen. Da hilft wohl nur noch Daumendrücken für die nächste Verhandlung. Da Michael W. aber selbst für genug Nachschub in Sachen Strafanzeigen sorgt, wird sich dieses „Problem“ vielleicht schon bald von selbst erledigen.


Die Verhandlung wegen Volksverhetzung wird am Freitag, 6. März, 9 Uhr im Amtsgericht Worms fortgesetzt. Da zu diesem Termin eine andere Zeugin verhindert ist, wurde bereits ein weiterer Fortsetzungstermin anberaumt – und zwar für den 20. März 2015 um 9 Uhr. Die Verhandlungen sind öffentlich.