Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Die Spendenbereitschaft der Wormserinnen und Wormser für die von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen im Norden von Rheinland-Pfalz ist nach wie vor enorm groß: Auf den städtischen Konten sind innerhalb von einer Woche über 123.000 Euro eingegangen.

Oberbürgermeister Kessel ist dankbar für diese große Hilfsbereitschaft seitens der Wormser Bevölkerung „Sie leisten damit alle einen wertvollen Beitrag, das Leid der Menschen ein Stück weit zu mildern, und zeigen zugleich Mitgefühl und Solidarität. Dieser Zusammenhalt ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig“, betont Kessel. Ich hoffe und wünsche mir, dass der Spendentopf in den nächsten Tagen und Wochen noch weiter anwächst.

Vereinfachter Spendennachweis

Auf der Grundlage eines aktuellen Erlasses des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz gilt bis zum 31.10.2021 für alle Spenden zugunsten der Hochwassergeschädigten der vereinfachte Spendennachweis unabhängig von der Höhe der Zuwendung. Das bedeutet, dass als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Einzahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) der Spende ausreicht. Voraussetzung ist jedoch, dass bei der Kommune für die Hilfe ein eigenes Sonderkonto eingerichtet wurde.

Dieses Sonderkonto „Katastrophenhilfe Hochwasser“ hat die Verwaltung bei der Sparkasse Worms-Alzey-Ried jetzt eingerichtet, auf das ab sofort Spenden eingezahlt werden können:

Empfänger: Stadt Worms

IBAN: DE58 5535 0010 0022 2420 60

BIC: MALADE51WOR

Auch für alle bisher getätigten Geldspenden auf die städtischen Konten bei der Sparkasse und der Volksbank gilt der vereinfachte Spendennachweis. Das Ausstellen einer zusätzlichen Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich. Die Stadtverwaltung bittet aber darum, zukünftige Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe auf das bei der Stadt Worms eingerichtete Sonderkonto einzuzahlen.

Verwendung der Spenden und Verfahren zur Verteilung

Alle Geldspenden aus Worms werden auf das von der Landesregierung eingerichtete Spendenkonto überwiesen. Nach Auskunft des rheinland-pfälzischen Innenministeriums werden die gesamten Spendengelder nach einem Verteilschlüssel, der die Anzahl der Betroffenen in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier berücksichtigt, vom Land aufgeteilt und überwiesen.

Dabei wird prozentual die Anzahl der Betroffenen im gesamten Krisengebiet berücksichtigt, die auf einer Abfrage in den betroffenen Kommunen basiert. Hierbei ist der Landkreis Ahrweiler der am stärksten betroffene, sodass dorthin auch ein Großteil der Spenden fließt.

Der Einsatz und die Verteilung der Spendengelder an die Betroffenen vor Ort obliegt dann dem jeweiligen Kreis bzw. der Stadt. Vor Ort kann am besten gesehen werden, wo die Not am größten ist und wie Abhilfe geschaffen werden kann. So soll sichergestellt werden, dass die Summen unmittelbar dort ankommen, wo sie benötigt werden. Die erste Anweisung an die Kommunen soll schnellstmöglich erfolgen. Bei weiteren Spendeneingängen wird dies dann sukzessive wiederholt.