Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Oberbürgermeister Adolf Kessel freut sich über die große Spendenbereitschaft und Solidarität der Wormserinnen und Wormser für die von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen im Norden unseres Landes, die sich vor rund sieben Wochen ereignet hat. Nachdem unmittelbar nach dem Unglück bereits rund 123.000 Euro aus der Bürgerschaft eingegangen waren, konnte nun die Stadt Worms weitere 40.300 Euro aus der Bürgerschaft an das von der Landesregierung eingerichtete Spendenkonto überweisen.

„Das schreckliche Ausmaß der Zerstörung hat uns alle erschüttert und uns vor Augen geführt, wie schnell Menschenleben und ganze Existenzen vernichtet werden können. Auch nach sieben Wochen ist es wichtig, dass wir die Menschen nicht vergessen. Der Wiederaufbau wird noch Monate bis Jahre in Anspruch nehmen“, so Oberbürgermeister Adolf Kessel.

„Mein Dank gilt allen Spenderinnen und Spendern, die damit ihre Solidarität zum Ausdruck bringen und ihren Beitrag leisten, die Not der Menschen ein wenig zu lindern. Neben der unmittelbaren Hilfe vor Ort durch unsere Feuerwehren sowie der Wormser Hilfs- und Rettungsorganisationen, denen ebenfalls meine Anerkennung gebührt, sind bisher Geldspenden von insgesamt rund 440.000 Euro aus den Spenden der Bürgerschaft und den Spenden der Wormser Unternehmen geflossen. Das ist eine tolle Leistung, auf die wir stolz sein können“, so Kessel abschließend.

Die eingehenden Spenden werden vom Land nach einem Verteilschlüssel an die betroffenen Landkreise und Städte überwiesen. Der Einsatz und die Verteilung der Spendengelder an die Betroffenen vor Ort obliegen dann dem jeweiligen Kreis bzw. der Stadt. Denn vor Ort kann am besten gesehen werden, wo die Not am größten ist und wie Abhilfe geschaffen werden kann.

Weitere Spenden können auf das eingerichtete Sonderkonto „Katastrophenhilfe Hochwasser“ bei der Sparkasse Worms-Alzey-Ried getätigt werden:

Empfänger: Stadt Worms

IBAN: DE58 5535 0010 0022 2420 60

BIC: MALADE51WOR

 Es gilt nach wie vor der vereinfachte Spendennachweis. Das Ausstellen einer zusätzlichen Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich.