Um in der aktuellen  Corona-Lage die  wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können,  konzentrieren  sich  Arbeitsagentur und  das  Jobcenter  in  Worms  auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Ab Mittwoch werden dafür beide Häuser vorerst  geschlossen und persönliche Vorsprachen sind nur noch in absoluten Notfällen  nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, etwa, wenn diese für die Leistungsgewährung absolut zwingend erforderlich wäre.

Alle  persönlichen  Gesprächstermine  entfallen  ohne  Rechtsfolgen.  Die  Termine müssen nicht abgesagt werden, ein Anruf deswegen ist nicht erforderlich; es entstehen keine negativen Konsequenzen. Wer bereits über ihm bekannte Mailpostfächer kommuniziert, kann dies gerne weiter nutzen. Wer noch keinen Kontakt ins Haus  hat,  erreicht  dieses  unter  worms@arbeitsagentur.de  bzw.  jobcenterworms@jobcenter-ge.de

Wer sich arbeitslos melden muss, kann dies telefonisch tun, auch hier wird auf die Vorsprache vorübergehend verzichtet.  Anträge können auch über die online-Zugänge (www.arbeitsagentur.de/eServices ) gestellt werden. Dort findet man auch die entsprechenden Antragsunterlagen.

Ausgefüllte Unterlagen können in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

Telefonisch erreichbar sind beide Häuser über die Rufnummern:

Arbeitsagentur:    0800 4 5555 20 (gebührenfrei), täglich von 08.00-18.00 Uhr

Jobcenter Worms:  06241 906 555  (gebührenfrei), täglich von 08.00-18.00 Uhr (für Anfragen zu Geldleistungen)

Das Jobcenter kann ab Mittwoch zusätzlich noch unter der Nummer:

06241 906 778  08.00 – 16.00h (für alle anderen Anfragen) erreicht werden und auch die Agentur für Arbeit wird zeitnah noch eine zusätzliche Anrufoption anbieten.

Für Arbeitgeber  ist der Arbeitgeber-Service unter der Nummer 0880 4555 20  (gebührenfrei)  erreichbar. Hier erhalten Unternehmen auch erste Informationen  und Beratung zum Thema Kurzarbeitergeld.

Da ein hohes Telefonaufkommen erwartet wird, kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein. Dafür bitten die Verantwortlichen um Verständnis. Die Arbeitsverwaltung setzt alles daran, so  unbürokratisch und flexibel  zu agieren, so dass die  Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat oberste Priorität.