Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

In einem gemeinsamen Antrag auf Veränderung der Platzrunde für den Flugplatz Worms (EDFV) haben sich der Wormser Oberbürgermeister Adolf Kessel und der Bobenheim-Roxheimer Bürgermeister Michael Müller kürzlich an die Fachgruppe Luftverkehr des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz gewandt. Damit hat die Stadt Worms respektive die Flugplatz GmbH Worms ihre Bemühungen zur Lärmreduzierung für die Bürgerinnen und Bürger von Bobenheim-Roxheim im Dialog mit der Nachbargemeinde nochmals unterstrichen. Trotz dieser und weiterer eingeleiteter und umgesetzter Maßnahmen zur Lärmreduzierung sowie zahlreicher Gespräche, unter anderem mit Bürgermeister Müller, der Bürgerinitiative aus Bobenheim-Roxheim, politischen Vertretern, Vertretern des Ministeriums sowie des LBM, gab es seitens der Gemeinde Bobenheim-Roxheim bislang kein erkennbares Signal des Entgegenkommens bei einer für den Flugplatz unumgänglichen Frage. Für zwei für den Flugplatzbetrieb notwendigen Grundstücke der Gemeinde Bobenheim-Roxheim hatte Bürgermeister Müller den Pachtvertrag mit der Flugplatz GmbH am 30. September 2021 zum Jahresende 2021 gekündigt. Die Kündigung begründete die Gemeinde damit, dass sie keine andere Möglichkeit mehr sah, mit der Stadt Worms in den Dialog über die Lärmproblematik zu treten. Jedoch hatte die Gemeinde Bobenheim-Roxheim vor der Kündigung zuletzt im Jahr 2015 diesbezüglich Kontakt mit Worms aufgenommen. Da die aktuelle Nutzung dieser Grundstücke von der Gemeinde seitdem nur geduldet wird, strebt die Stadt Worms eine Lösung an, die einen neuen und langfristigen Mietvertrag zwischen der Gemeinde und der Gesellschaft vorsieht. Auch der Erwerb der für den Flugbetrieb benötigten Grundstücke von der Gemeinde Bobenheim-Roxheim zu marktangemessenen Konditionen wäre eine Möglichkeit. In der Juli-Sitzung des Bobenheim-Roxheimer Gemeinderates sollte dementsprechend der „Pachtvertrag mit der Flugplatz Worms GmbH“ behandelt werden. Jedoch wurde der Tagesordnungspunkt von Bürgermeister Müller kurzerhand abgesetzt und der Stadt Worms damit eine klare Absage erteilt.

Da notwendige Investitionen in die Infrastruktur nur sinnvoll getätigt werden können, wenn der Betrieb des Flugplatzes und damit die Benutzung der beiden besagten Grundstücke langfristig und rechtssicher geregelt ist, und die Stadt Worms zudem eine langfristige Verpachtung an einen privaten Investor anstrebt, wird die Stadt Worms bei der SGD Süd nun die Einleitung eines Enteignungsverfahren gemäß § 28 LuftVG beantragen. Über die Beantragung wurde Bürgermeister Müller in der vergangenen Woche in einem gemeinsamen Brief von Oberbürgermeister Kessel, Dezernentin Petra Graen und dem Flugplatz GmbH-Geschäftsführer Michael Baumann informiert.

„Zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes und der langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze, der Gewerbebetriebe und insbesondere der Vereinstätigkeiten, sehen wir aktuell keine andere Möglichkeit, als die Einleitung eines Enteignungsverfahren zu beantragen. Dabei geht es in erste Linie nicht darum, der Gemeinde Bobenheim-Roxheim Grundstücke wegzunehmen.  Vielmehr sieht die Stadt das Enteignungsverfahren als letztes Mittel um die langfristige Zukunft des Flugplatzes zu sichern“, so Oberbürgermeister Kessel. „Das Enteignungsverfahren dient daher auch einer objektiven Einordnung der Relevanz des Flugplatzes“, ergänzt Geschäftsführer Baumann. „Da der Flugplatz Worms ein wichtiger Teil der regionalen Verkehrsinfrastruktur ist und auch Aufgaben des öffentlichen Dienstes wahrnimmt, gehen wir davon aus, dass der Flugplatz durchaus eine hohe Relevanz für die Allgemeinheit besitzt.“ So werden Teile der Infrastruktur zum Beispiel auch von Behörden wie der Bundespolizei oder von Rettungshubschraubern genutzt.

„Es ist uns bewusst, dass der Flugbetrieb eine Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Nachbarschaft darstellt. Um diese Belastung so weit wie möglich einzugrenzen, wurden bereits einige Einschränkungen verfügt. Ungeachtet des nun ergriffenen Schrittes stehen wir zu unseren Zusagen, alles uns Mögliche zur Reduzierung der Lärmbelastung durch die Flugbewegungen umzusetzen, ebenso wie zur Verlegung der Platzrunde“, zeigt Dezernentin Graen den Willen auf, auch weiterhin den Dialog mit der Nachbargemeinde zu suchen. Dass dieser Schritt notwendig ist, bedauern die Verantwortlichen der Stadt Worms sehr. Gleichzeitig verbinden sie mit diesem Verfahren die Hoffnung, dass noch ein Konsens gefunden werden kann.