UPDATE VOM 29. AUGUST: DIE STADT HAT PER PRESSEMITTEILUNG DIE ZUSAGE ZUR MITNAHME ALKOHOLFREIER GETRÄNKE WIEDER WIDERRUFEN – NACHFOLGEND DIE ERKLÄRUNG:

Backfischfest: Mitgebrachte Getränke nur in Ausnahmefällen 

Eigene Getränke mitbringen oder nicht? Diese Frage hat am ersten Backfischfest-Wochenende einige Besucher beschäftigt. In den Sicherheitshinweisen rund um die Veranstaltung hatte die Stadt mitgeteilt, dass das Mitbringen von eigenen Flaschen nicht gestattet sei – der Sicherheitsdienst setzte diese Vorgabe der Stadt entsprechend um. Nach Beschwerden seitens der Besucher hatte die Stadt die Regelung ein wenig gelockert und das Mitbringen von Wasser in verschlossenen Plastikflaschen gestattet.

Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass entsprechende Kontrollen insbesondere an den Wochenenden schwer umzusetzen sind. Allein am ersten Festsamstag war der Besucherandrang derart groß, dass sich an den Eingängen Schlangen bildeten – die Stadt hat deshalb bereits das Sicherheitspersonal aufgestockt. Dennoch wird es nicht möglich sein, jede mitgebrachte Flasche auf ihren Inhalt zu überprüfen. Deshalb gilt: Getränkeflaschen dürfen lediglich in Ausnahmefällen mitgebracht werden. Die mitgebrachten Flaschen wiederum müssen aus Plastik sein. Ausgenommen von der Regelung sind selbstverständlich Familien mit Säuglingen und/oder Kleinkindern und Menschen, die aus medizinischen Gründen Zugang zu eigenen Getränken benötigen.

Wer mit Familie auf das Backfischfest geht, kann am Ende des Tages schon mal 100 Euro los sein. Insofern ist es nachvollziehbar, wenn der eine oder andere eine Flasche Wasser oder Apfelsaftschorle mitnehmen möchte. Aber ist das erlaubt?

Der Service Hinweis der Stadt ist dabei ziemlich ungenau und lässt Spielraum zum Interpretieren. Dort heißt es: „Auch das Befahren des Festplatzes mit Fahrrädern oder E-Scootern, sowie das Mitbringen von Flaschen, Gegenständen aus hartem Material (…) ist verboten. Da wieder Rucksack- und Taschenkontrollen durch das Sicherheitspersonal durchgeführt werden, empfiehlt es sich, große Taschen und Rucksäcke zu Hause zu lassen.“ Ein Satz der irritiert, ist doch eingangs in dem Text nur die Rede von alkoholischen Getränken („…die Mitnahme von alkoholischen Getränken, (…) auf den Festplatz und sein unmittelbares Umfeld entlang der Rheinpromenade ist untersagt.“

Ein Leser dieses Textes stolperte über die ungenaue Beschreibung und fragte bei uns nach. Eine Anfrage bei der Pressestelle führte in der Antwort allerdings zu noch mehr Irritation. So antwortete Pressesprecher Carsten Schneider-Wiederkehr: „Tatsächlich ist das Mitführen von Flaschen auf das Backfischfestgelände generell untersagt – den Sicherheitskräften vor Ort wird es nicht möglich sein, den Inhalt einzelner Gefäße zu überprüfen. Das Mitführen leerer Flaschen ist insofern nicht sinnvoll als es auf dem Platz keine Auffüllstationen für Wasser oder ähnliches gibt. Natürlich können Ausnahmen gemacht werden, wenn es sich um Nahrung für Säuglinge oder Kleinkinder handelt oder eine medizinische Indikation vorliegt.“ Also kein Recht auf Mitnahme von Wasser auf einen Platz, der schon einmal durch seine Lage einem Glutofen gleichen kann? Ein Vergleich mit anderen Volksfesten zeigt, dass dort ist die Mitnahme nicht untersagt ist, selbst im kommerziellen Holiday Park ist lediglich die Mitnahme von „Getränkepaketen“ untersagt.

Irritiert von der Aussage des Pressesprechers fragen wir bei der verantwortlichen Bürgermeisterin, Stephanie Lohr, nach. Für Lohr ist die Sache wiederum vollkommen klar: „Man darf Wasser in verschlossenen Plastikflaschen mitbringen.“ Im Gespräch mit Angelika Zezyk, Bereichsleitung Sicherheit und Ordnung, erklärt diese ebenfalls, dass man natürlich alkoholfreie Getränke mitnehmen dürfte. Aber ist das auch dem Sicherheitsdienst klar? Wir machen einen Selbstversuch und besuchen am ersten Backfischfest Samstag das Fest. Im Gepäck eine Flasche Wasser 0,33 Ltr. Am Haupteingang folgt natürlich auch prompt die Kontrolle des Matchsacks, in dem sich die Flasche befindet. Der kontrollierende Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Pabst moniert auch umgehend die Flasche und fordert, diese zu entsorgen. Wir erklären dem Mitarbeiter, dass dies nicht korrekt ist und zeigen ihm eine Whatsapp Nachricht der Bürgermeisterin, in der diese deutlich schreibt, dass die Mitnahme in Ordnung ist. Der Sicherheitsmann tritt nun von seiner Forderung zurück und erklärt, dass er eigentlich die klare Anweisung hätte, dass er keine Flaschen zulassen dürfe, außer es handele sich um Familien.

Nun hat natürlich nicht jeder eine Nachricht der Bürgermeisterin auf dem Handy, sodass wir einmal mehr das Gespräch suchen. Mit der Flasche weiterhin im Matchsack berichten wir Angelika Zezyk von unserem Erlebnis. Mit dem Satz: „Das darf doch nicht wahr sein“, betont die städtische Mitarbeiterin noch einmal, dass die Mitnahme von alkoholfreien Getränken in Plastikflaschen ausdrücklich erlaubt sei. Im Gespräch mit WO! versichert sie, dass der Sicherheitsdienst dahingehend direkt informiert wird, damit es in den nächsten neun Tagen zu keinen weiteren Missverständnissen kommt. In diesem Sinne sollte einem entspannten Backfischfest nun nichts mehr im Wege stehen.

Text und Foto: Dennis Dirigo