Landesrechnungshof legt Prüfbericht zum städtischen Haushalt vor
Es ist ein Bericht von höchster Brisanz, der Prüfbericht über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Worms. Die daraus resultierende spannende Frage wird sein, wie Stadt und Stadtrat sich gegenüber dieser Ohrfeige vom Land verhalten, denn bei einer stichprobenhaften Prüfung in ausgewählten Bereichen haben die Experten aus Mainz ein Konsolidierungspotenzial von etwa 4,8 Mio. Euro ermittelt.
Dass es Worms finanziell nicht gut geht, ist kein Geheimnis. Auch in diesem Jahr wird das Haushaltsjahr mit einem Fehlbetrag von zehn Millionen Euro abschließen und das, obwohl die Grundsteuer in den vergangenen Jahren bereits zweimal angehoben wurde. Dem Landesrechnungshof bereitet diese Entwicklung Sorgen und man verweist auf die gesetzliche Pflicht, nur ausgeglichene Haushalte zu beschließen. Den Blick in die Zukunft gerichtet, prognostiziert man einen Zuwachs der Investitionskreditverschuldung auf 60 Millionen Euro bis 2025. Derzeit liegt die Pro-Kopf-Verschuldung in Worms bei 5.113 Euro. Damit liegt die Stadt in Rheinland-Pfalz auf Platz sieben des Schuldenrankings. Keine guten Aussichten, die zukünftig die Bewegungsfreiheit des Stadtrates schwer belasten dürften. Da hilft auch nicht das Lamento auf die Unterfinanzierung der Kommunen und den Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Der Rechnungshof kontert hierzu, dass die Stadt die ihr obliegenden Konsolidierungspflichten im Haushalt nicht vollständig erfülle. Zudem lasse sich der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nicht entnehmen, dass die Kommunen finanziell nicht ausreichend vom Land dotiert werden. Es wurde lediglich festgestellt, dass das bisherige System des Finanzausgleichs gegen das Gebot der aufgabenorientierten Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs verstößt. Aus einer Neuermittlung, so der Rechnungshof, könne sowohl eine höhere als auch eine geringere Finanzausgleichsmasse resultieren.
STADT VERZICHTET AUF GEWINNE
Mit Blick auf die Konsolidierungspflicht mahnt der Rechnungshof nicht nur, sondern gibt konkrete Beispiele an, wo sie Möglichkeiten des Sparens bzw. Einnahmesteigerungen erkannt haben. Besonders delikat ist hierbei der Punkt „Ausschüttungen der Sparkassen“. Im Bericht heißt es, dass die Stadt Mitglied im Zweckverband Sparkasse Worms-Alzey-Ried ist. Laut Sparkassengesetz ist bei Gewinnen eine entsprechende Ausschüttung vorgesehen. In den Jahren 2015 bis 2019 schüttete die Sparkasse keine Gewinne an die Stadt aus. In den Haushaltsplänen 2020 und 2021 sind ebenfalls keine Erträge ausgewiesen, obwohl die Sparkasse in den Jahren 2017 bis 2020 durchweg Jahresüberschüsse erzielte. Der Rechnungshof rechnet vor, dass durch diesen Verzicht der Stadtkasse pro Jahr ca. 450.000 Euro entgehen. Die Stadt erklärt hierzu, dass man mittelfristig mit einer sinkenden Gesamtkapitalquote rechne und die Sparkasse außerdem durch Spenden und Sponsoring lokal tätig sei. Das möchte der Rechnungshof wiederum nicht gelten lassen und erklärt, dass man diese Beobachtung nicht teilen könne, da die Gewinne durchweg stabil seien. Zudem merken sie an, dass andere rheinland-pfälzische Sparkassen ebenfalls Sponsoring betreiben und trotzdem die Gewinnausschüttung vornehmen.
ZU WENIG TRANSPARENZ
Angemahnt wird von den Buchprüfern auch der Umstand, dass der Beteiligungsbericht zu den Teilkonzernen der Stadt (ebwo, Park- hausbetriebe, Wohnungsbau, Stadt Worms Beteiligungs GmbH) lückenhaft sei und dort die Bezüge der Geschäftsführer/innen fehlen. Das sei allerdings ein zwingend vorgeschriebener Mindestinhalt. Die Stadtverwaltung begründet dies damit, dass die Offenlegung nicht zu mehr Transparenz führe, was für den Rechnungshof allerdings nicht nachvollziehbar ist. Zudem weist der Rechnungshof darauf hin, dass sich die Stadt rechtswidrig verhalte, da noch nicht einmal der Stadtrat diese Informationen erhält. Dass diese Kosten nicht im Haushalt enthalten sind, hat aber auch sein Gutes. So waren die Personalausgaben in der Mehrjahresbetrachtung um 105 Euro je Einwohner niedriger als der Durchschnitt der kreisfreien Städte. Dies lag daran, dass personalintensive Aufgaben, deren Vollzug oder der Betrieb kommunaler Einrichtungen auf städtische Beteiligungen übertragen wurden (zum Beispiel die Straßenreinigung, die Pflege der Grünflächen, die Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie zum Teil der Betrieb kultureller Einrichtungen und der Bäder der Stadt), sprich auf die Beteiligungsgesellschaften der Stadt Worms. Ein Konstrukt, das andere kreisfreie Städte so nicht betreiben. Da die Gesellschaften sich nicht selbst tragen und von der Stadt finanziert werden, regt die Mainzer Behörde an, sämtliche Verwaltungs- und Benutzungsgebühren zu überprüfen.
ZU TEURE ORTSVORSTEHER
Eine Ohrfeige gibt es auch für die großzügige Entlohnung von Ortsvorsteher/innen in Worms. So zahle man in der Nibelungenstadt 75 Prozent vom Gehalt eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters an die Vorsteher/innen. In den Vergleichsstädten sind es jedoch maximal 50 Prozent. In Zahlen bedeutet dies, dass für den Steuerzahler rund 100.000 Euro an Mehrausgaben entstehen. Die Stadt begründet die vergleichsweise hohe Entlohnung damit, dass eine Absenkung das bürgerschaftliche Engagement gefährden könne. Das verwundert wiederum die Prüfer, denn schließlich sei dies in anderen Kommunen auch nicht dem Ehrenamt abträglich. Die Liste der Feststellungen endet hier noch nicht, aber unser erster Blick auf einen Prüfungsbericht, der noch zu vielen Diskussionen führen dürfte. In der nächsten Ausgabe werden wir uns erneut dem Prüfbericht widmen.
Text und Foto: Dennis Dirigo