Foto Dennis Dirigo

Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Die Stadtverwaltung Worms hält an der Ausrichtung des diesjährigen Weihnachtsmarkts fest. Klar ist aber auch, der Weihnachtsmarkt wird unter klaren Regeln ablaufen, die ab Montag, 22. November, gelten. Falls nötig, behält sich die Verwaltung eine Nachschärfung des Regelwerks vor. Der Appell an alle Besucherinnen und Besuchern ist eindeutig, nur ein sicherer Weihnachtsmarkt kann ein guter Weihnachtsmarkt werden.

„Wir als Stadtverwaltung werden alles dafür tun, dass die Besucherinnen und Besucher mit einem guten Gefühl auf den Wormser Weihnachtsmarkt gehen können und tragen dafür mit einem klaren Regelwerk Sorge. Aber nur wenn jeder Einzelne sich an unser Hygiene- und Sicherheitskonzept hält, kann der Weihnachtsmarkt seinen Sinn erfüllen und uns vorweihnachtliche Besinnlichkeit bescheren“, macht Oberbürgermeister Adolf Kessel für den diesjährigen Weihnachtsmarkt deutlich, der ab Samstag, 20. November, bis zum 23. Dezember täglich von 11 bis 20 Uhr in der Wormser Innenstadt stattfinden soll. Am 21. November ist Totensonntag und der Weihnachtsmarkt setzt an diesem Tag aus.

Im städtischen Bereich „Sicherheit und Ordnung“ hat die Stadtverwaltung ein Hygiene- und Sicherheitskonzept für den diesjährigen Weihnachtsmarkt erarbeitet, dass einen sicheren Besuch gewährleisten soll. Der Zutritt zu den räumlich abgegrenzten Verkaufsständen auf dem Wormser Weihnachtsmarkt, die alkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten (Glühweinstände u.a.) ist auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen, sowie für Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres. Die Verkostung des Glühweins oder anderer alkoholischer Getränke findet in einem abgesperrten Bereich vor dem Verkaufsstand statt, der unter einer 2G-Einlasskontrolle steht. Es wird also nicht möglich sein, mit einer Glühweintasse über den Weihnachtsmarkt zu schlendern. Zudem gilt über die Laufzeit des Weihnachtsmarkts eine Maskenpflicht in der gesamten Wormser Innenstadt. Sie wird von Montag, 22. November, bis zum 23. Dezember gelten, auch für Passanten, die nicht explizit den Weihnachtsmarkt besuchen. Die Zugangsbeschränkung und die Maskenpflicht gelten an allen Wochentagen in der Zeit von 10.30 Uhr bis 20.30 Uhr. Dies betrifft folgende Innenstadtbereiche: Wilhelm-Leuschner-Straße, Parmaplatz, Lutherplatz, Obermarkt, Martinsgasse, Hardtgasse, Hafergasse, Kämmererstraße, Ludwigsplatz, Am Römischen Kaiser, Marktplatz, Schlossergasse und Spiegelgasse. Auf dem Markplatz gilt die Maskenpflicht zusätzlich auch während den Öffnungszeiten des Wochenmarktes, also dienstags, donnerstags und samstags bereits ab 7 Uhr. Da sich die Stände und Geschäfte des Weihnachtsmarkts über den gesamten Innenstadtbereich verteilen, dient diese Maßnahme dem Schutz aller sich in der Innenstadt aufhaltenden Personen. Denn zur Zeit des Weihnachtsmarkts ist mit mehr Menschen im Innenstadtbereich als üblich zu rechnen.

 

„Die Stadt Worms will niemandem die vorweihnachtliche Stimmung verderben, aber wir müssen die Sicherheit der Weihnachtsmarkt-Besucher in diesem Jahr in den Vordergrund stellen. Dafür sind wir auf die Mithilfe jedes Einzelnen angewiesen und unsere Regeln sollen gewährleisten, dass wir eine gute Zeit auf dem Wormser Weihnachtsmarkt haben können“, erläutert die Bürgermeisterin Stephanie Lohr das Regelwerk. Ein weihnachtliches Bühnenprogramm, Buden und Geschäfte sorgen dabei für die besinnliche Stimmung.

 

Die Planungen für den Weihnachtsmarkt hat die Bereichsleiterin des städtischen Bereichs „Sicherheit und Ordnung“, Angelika Zezyk, in enger Absprache mit den Schaustellern getroffen. Die Kontrollkräfte ihres Bereichs werden mit regelmäßigen Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt die Einhaltung der Corona-Maßnahmen überprüfen. Wenn diese Kräfte die Beobachtung machen, dass trotz aller Maßnahmen Personen auf dem Weihnachtsmarkt Rücksichtslosigkeit walten lassen, behält sich die Stadtverwaltung vor, die Regeln zu verschärfen. Demnach bittet die Bereichsleiterin: „Halten Sie sich an die Regeln, tragen Sie Maske, wenn Sie sich auf dem Weihnachtsmarkt und in der Innenstadt bewegen.“

 

Ohne die Schausteller könnte kein Weihnachtsmarkt stattfinden, deshalb hat die Stadt mit ihnen die geplanten Regeln besprochen. Für ihre Zunft bedeuten Märkte wie der Weihnachtsmarkt die Geschäftsgrundlage und sind Bedingung dafür, ihren Beruf ausüben zu können. Das Regelwerk ist für sie auch eine Umstellung: „Natürlich hätten wir Schausteller uns einen Weihnachtsmarkt gewünscht, der ohne Einschränkungen auskommt. Aber auch wir müssen akzeptieren, dass dies die aktuelle Lage nicht zulässt. Umso mehr wollen wir unser Bestes tun, dass die Menschen in Worms sich an unseren Ständen und Buden erfreuen und wir ihnen so die weihnachtliche Stimmung bescheren können, die sie letztes Jahr vermisst haben“, spricht René Bauer, Vorsitzender des Schaustellerverbands Wonnegau-Worms e.V., stellvertretend für die Schausteller in der Region. Bei allen überwiegt also trotz der Regeln und Einschränkungen die Freude über die Ausrichtung des diesjährigen Weihnachtsmarkts, besonders weil er im vorigen Jahr ausfallen musste. Damit Weihnachtsmärkte künftig wieder im Normalmodus stattfinden können, richtet Bauer noch einen persönlichen Appell an die Besucherinnen und Besucher: „Für uns Schausteller ist der Weihnachtsmarkt lebensnotwendig. Schließlich wollen wir auch im nächsten Jahr unseren Beruf ausüben. Deshalb müssen solche Märkte sicher verlaufen und dafür appellieren wir an alle, lassen Sie sich impfen.“

 

Unter allen Gesichtspunkten ist der diesjährige Wormser Weihnachtsmarkt ein anderer als die Jahre zuvor. Die Stadt Worms ist froh, ihn dieses Jahr wieder ermöglichen zu können. Ein Weihnachtsmarkt wie vor der pandemischen Lage kann er in diesem Jahr aber auch nicht werden, da sind sich alle Akteure der Stadt und alle Beteiligten einig.

 

Anhang: Geltungsbereich der Maskenpflicht