Im jüngsten Amtsblatt, das am 6.11. erschien, informiert die Stadt über Änderungen bezüglich der seit 28.10. geltenden Allgeimeinverfügung zur Bekämfpung von Corona. Die Hauptänderung betrifft vor allem den Geltungsbereich der Maskenpflicht. Bisher galt diese bis zum Willy-Brandt-Ring im Süden, Siegfriedstraße im Norden und Römerstraße im Osten. Verändert wurde auch die Zeitdauer. Statt bisher 21 Uhr gilt die Pflicht zum Tragen einer Masken nur bis 19 Uhr.

Hier der genaue Wortlaut sowie die Grafik

In den in der beigefügten Karte rot gekennzeichneten Bereichen
(Fußgängerzonen und Plätze) gilt in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:00 die
Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 der 12. CoBeLVO im öffentlichen Raum.

Konkret handelt es sich um folgende Straßen und Plätze:
2.1. Wilhelm-Leuschner-Straße, Hardtgasse, Hafergasse, Kämmererstraße,
AmRömischen Kaiser.
2.1. Parmaplatz, Obermarkt und Marktplatz.
Für den Marktplatz gilt die Maskenpflicht jeweils an den Markttagen,
dienstags, donnerstags und samstags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Link zum Sonderamtsblatt: https://www.worms.de/de-wAssets/docs/rathaus/amtsblatt/2020/Amtsblatt-51_2020-Sonderamtsblatt.pdf