UPDATE: GILT AB 28.10.2020!!!

Nach einer zweistündigen Telefonkonferenz mit der Task Force des Landes kann die Stadt nun ihre Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Worms auf den Weg bringen. Die Allgemeinverfügung war notwendig geworden, nachdem der Inzidenzwert in der Nibelungenstadt über das vergangene Wochenende sprunghaft angestiegen war. Bereits am gestrigen Montag hatte der Krisenstab der Verwaltung mögliche Maßnahmen vorberaten, die nun in der Task Force mit dem Land abgestimmt wurden. Leiter der Task Force ist Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, vertreten sind zudem das Innenministerium, das Gesundheits- und das Bildungsministerium, der Städtetag, das jeweils zuständigen Gesundheitsamtes und die Polizei.

Intensiv beraten wurden die Bereiche Einzelhandel und Gastronomie. Die Task Force verständigte sich hier auf Regelungen, die abweichen von Maßnahmen, die der Alarm- und Aktionsplan des Landes vorsieht. Die bisher geltenden Regelungen im Einzelhandel bleiben weiter bestehen, solange sich die Lage nicht nochmals deutlich verschärft. Heißt: Weiterhin müssen pro Kunde fünf Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Ungeachtet dessen sollen Einzelhändler weiterhin die geltenden Hygieneregeln einhalten und dafür sorgen, dass beispielsweise ausreichend Desinfektionsmittel in geeigneter Form zur Verfügung stehen und die Kunden die Maskenpflicht einhalten. 

In der Gastronomie wird keine Sperrstunde angeordnet. Stattdessen wird die Verwaltung eine Alkoholabgabe nach 23 Uhr generell untersagen. Dies bedeutet im Klartext: Alkohol darf nach 23 Uhr nicht mehr ausgegeben werden, weder in der Gastronomie noch in der Hotellerie oder an anderen Verkaufsstellen wie Tankstellen oder Kiosken, Imbissen etc. Das Abgabeverbot gilt jeweils in der Zeit von 23 bis 6 Uhr.

Wie bereits angekündigt, wird im der Kernbereich der Innenstadt eine generelle Maskenpflicht erlassen. Diese gilt in der Zeit, in der Bereich besonders stark frequentiert ist, nämlich von 11 bis 21 Uhr. Folgende Straßenzüge begrenzen das Areal, in dem die Maskenpflicht angeordnet wird: im Westen die Bahnhofstraße, im Norden die Siegfriedstraße, im Osten die Friedrichstraße und die Römerstraße sowie im Süden die Hagenstraße (Neumarkt) und der Willy-Brand-Ring.

Um Kontakte zu reduzieren und damit die Nachverfolgung bei Infektionsfällen zu erleichtern, dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder darüber hinaus Personen aus nachweislich lediglich zwei Haushalten treffen. Auch in der Gastronomie /Hotellerie dürfen Tische nur noch dementsprechend belegt werden. Der Thekenbetrieb wird untersagt, das heißt, an der Theke dürfen sich keine Gäste mehr aufhalten.

Kontrovers diskutiert wurde das Thema Sport bzw. Fußball. Während sich Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek dafür stark machte, zumindest eine kleine Zuschauerzahl zuzulassen, sah das Land keine andere Möglichkeit, als Zuschauer komplett zu untersagen, sofern der Spielbetrieb aufrechterhalten werden soll. Spiele können also weiterhin ausgetragen werden, doch ohne Zuschauer. Gleichzeitig bleibt die umstrittene Regelung bestehen, dass Duschräume nur einzeln genutzt werden dürfen.

Für öffentliche Veranstaltungen im Freien gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen, in geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen auf 50 Personen begrenzt. Bei privaten Feiern gilt die neue Regelung des Landes (in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen dürfen insgesamt nur noch maximal 25 Personen anwesend sein).

Auch für die Schulen hat das Land in Worms eine andere Lösung vorgesehen als der Verwaltungsstab: Hier soll in der Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht auch am Platz verfügt werden. Diese soll zunächst bis 6. November gelten. Ausgenommen sind Grundschulen und das Förderzentrum. Entsprechend der Regelung für die Schulen soll auch im Bereich der Erwachsenenbildung eine Maskenpflicht am Platz erlassen werden. Diese gilt dann etwa in der Volkhochschule und in Fahrschulen.

Keine Maskenpflicht am Platz wird es hingegen in Gebetsstätten geben.

„Wir wissen, dass die neuen Einschränkungen eine starke Belastung für unsere Bürger darstellen. Aufgrund des Infektionsgeschehens blieb uns jedoch keine andere Wahl. Ich appelliere deshalb an die Bürger, sich auch im privaten Bereich einzuschränken und Kontakte zu reduzieren, damit sich die Lage nicht noch weiter verschlimmert“, betont Oberbürgermeister Adolf Kessel.

Die Allgemeinverfügung mit weiteren Regelungen wird spätestens kommenden Freitag veröffentlicht und bekanntgemacht. Sie soll spätestens am Samstag, 31. Oktober, in Kraft treten.