fragen corona

Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Über 60 Prozent der volljährigen Bevölkerung in Rheinland-Pfalz sind inzwischen vollständig geimpft, Zeit für die Landesregierung Corona-Einschränkungen nicht mehr nur von dem Inzidenzwert abhängig zu machen, sondern auch von der Hospitalisierungs-Inzidenz und der vorhandenen Kapazität an Intensivbetten. Die Stadt informiert über die wichtigsten Neuigkeiten der aktuellen 26. Corona-Bekämpfungsverordnung und ihre Auswirkungen auf Worms.

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat in der neuen Verordnung drei Warnstufen eingeführt. Je höher eine Kommune in Rheinland-Pfalz eingestuft wird, an umso mehr Beschränkungen muss sich diese halten. In welche Warnstufe eine Stadt oder ein Kreis in Rheinland-Pfalz fällt, entscheidet sich über drei Indikatoren: die Inzidenz, die Hospitalisierungs-Inzidenz und der Intensivbettenbelegung.

Auf die Krankenhaussituation im Versorgungsverbund kommt es an

 

Werden zwei Schwellenwerte von diesen drei Leitindikatoren überschritten, kommen die betroffenen Kommunen in die nächsthöhere Stufe. Wird nur bei einem Indikator, z.B. bei der Inzidenz, der Schwellenwert überschritten, bleibt die betroffene Kommune trotzdem auf der jeweiligen Stufe stehen. Dies bedeutet, dass die 7-Tage-Inzidenz alleine nicht mehr als Maßstab für Einschränkungen ausreicht und mehr auf die Situation in den Krankenhäusern geblickt wird.

Bei der Hospitalisierungs-Inzidenz und der Kapazität an Intensivbetten wird zudem die Situation in einem Versorgungsverbund betrachtet und nicht nur die Krankenhaussituation einer einzigen Kommune. Worms gehört beispielsweise zum Versorgungsverbund Rheinhessen-Nahe.

 

Stadt Worms aktuell auf der niedrigsten Stufe

 

Aktuell gilt für die Stadt Worms die Stufe 1. Nur beim Inzidenzwert hat die Stadt Worms den Schwellenwert überschritten, aber da die Überschreitung eines Schwellenwertes nicht reicht, bleibt die Stadt Worms gesamtbetrachtet bei Stufe 1. Die Stufe 1 ist die niedrigste Stufe, die eine Kommune erreichen kann.

 

Welche Werte bei der Hospitalisierungs-Inzidenz, der Belegung von Intensivbetten und der 7-Tage-Inzidenz der Versorgungsverbund Rheinhessen -Nahe bzw. die Stadt Worms erreicht hat, übermittelt das Landesuntersuchungsamt aus Rheinland-Pfalz.

 

Haben an drei aufeinander folgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren den in der Verordnung festgelegten Wertebereich erreicht, gilt die neue Warnstufe und damit auch neue Regeln ab dem übernächsten Tag nach Ablauf des Dreitageabschnitts.

 

Wenn für die Stadt Worms sich die Einstufung des Landesuntersuchungsamtes ändert, informiert die Stadt darüber und erläutert die dann geltenden Regeln. Die gesamten Regelungen der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, das Diagramm der Warnstufen und  die Erläuterungen der jeweiligen Stufen können die Bürgerinnen und Bürger und alle Interessierten auf der Corona-Infoseite der Stadt Worms ausführlich nachlesen unter: Worms.de, Corona-Infos.