Der Frühling kommt in großen Schritten, in den Gärten blühen bereits die ersten Tulpen und viele Bäume und Sträucher tragen bereits ihr grünes Frühlingsgewand.

Viele Menschen treibt es bei diesem schönen Wetter in den Garten, mit Einsaaten wird das heimische Grün für die kommenden Monate vorbereitet.

Doch neben dem Setzen neuer Bepflanzungen werden anscheinend auch viele Bäume gefällt und Sträucher und Hecken in Gärten und im Außenbereich massiv zurückgeschnitten.

So gehen bei der Stadtverwaltung zurzeit vermehrt Meldungen über Fällungen und Rückschnitte ein, die in Anbetracht der Jahreszeit problematisch sind. Denn viele Brutvögel haben bereits ihre Eier in die Nester gelegt oder versuchen, ihren Nachwuchs großzuziehen; auch Fledermäuse oder Gartenschläfer suchen oft unbemerkt im heimischen Garten Ruhe und Zuflucht und bleiben unbemerkt.

Zum Schutze dieser Tiere und  zum Schutz besonders und möglicherweise auch streng geschützter Vogelarten stellen die Beseitigung und der starke Beschnitt von Bäumen und Sträuchern eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar und entsprechenden Hinweisen geht die Untere Naturschutzbehörde unverzüglich nach.

Oberste Priorität bei allen Gartenarbeiten sollte stets der Artenschutz haben und dieser ist auch zu jeder Jahreszeit zu beachten.

Besonders und streng geschützte Arten schützt das Bundesnaturschutzgesetz durch ein Zerstörungs-, Störungs- und Tötungsverbot und sieht für den Artenschutzzeitraum vom 1. März bis zum 30. September erhöhte Anforderungen vor. In diesem Zeitraum sind Baumfällungen nur in besonderen Ausnahmesituationen, zum Beispiel bei Gefahr für Leib und Leben, und auch nur mit vorheriger naturschutzrechtlicher Genehmigung zulässig. Auch der Schnitt oder das auf-Stock-Setzen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderer Gehölze kann zu dieser Zeit nicht erfolgen; lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung der Bäume werden vom Bundesnaturschutzgesetz zugelassen.

Die Entfernung von Bäumen und Sträuchern ist  grundsätzlich also nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich – und auch in diesem Zeitraum nur mit Genehmigung und ggf. einem Ausgleich.

Möglicherweise ist die Corona-Krise ein Grund der aktuellen Situation. Viele Menschen arbeiten im Homeoffice oder können in diesen schwierigen Zeiten ihrer Arbeit nicht nachgehen. Ein Garten ist in der Quarantäne-Situation ein Ort der Arbeit – für viele ein Ausgleich für die Seele. Ein besonnener Umgang mit der heimischen Artenvielfalt, der gerade jetzt wieder größere Aufmerksamkeit geschenkt werden kann, ist daher umso wichtiger.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet alle Garten- und Grundstücksbesitzer Bäume und Sträucher zu erhalten und im Sinne des Schutzes vieler teilweise auch immer seltener vorkommender Arten ihre Grundstücke schonend zu pflegen. Auch die Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten werden dadurch geschützt und können so in den nächsten Wochen beobachtet werden.

Weitergehende Information zum Natur- und Artenschutz in Worms sind auf der städtischen Internetseite unter www.worms.de, Rubrik „Naturschutz“, zu finden.

Bei Rückfragen stehen Vera Büttner unter (06241) 852 3503, E-Mail vera.buettner@worms.de, oder Wolfgang Reich unter (06241) 853 3505, E-Mail wolfgang.reich@worms.de, von der Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung.