Der städtische Kontroll- und Vollzugsdienst konzentrierte sich am Feiertag „Fronleichnam“ auf Behindertenparkplätze und ließ konsequent abschleppen.Am Verhalten ändert sich aber meist nichts.

Behindertenparkplätze sind unverkennbar Menschen mit nachgewiesenen körperlichen Einschränkungen vorbehalten, die einen Behindertenausweis mit sich führen und einen entsprechenden Aufkleber auf dem Auto angebracht haben. Doch offenbar scheinen unzählige kerngesunde Fahrzeuglenker bei diesem Thema blind auf beiden Augen zu sein und blockieren gerade jene Parkplätze unberechtigterweise, die ihnen nicht zustehen. „Die Beschwerden aus der Bevölkerung über zugestellte Behindertenparkplätze haben sich in letzter Zeit massiv erhöht“, berichtet Stefan Laskowski, Abteilungsleiter des städtischen Kontroll- und Vollzugsdienstes.

„Wir verteilen zwar Knöllchen, aber das ändert am Verhalten meist nichts“, weiß Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek als Ordnungsdezernent. Daher habe man sich dazu entschlossen, eine groß angelegte Kontrollaktion an Fronleichnam in der Innenstadt und den Stadtteilen durchzuführen und auf Behindertenparkplätzen unberechtigt abgestellte Fahrzeuge konsequent abschleppen zu lassen, wozu man seitens der Kommune berechtigt sei, so, wie dies auch für die Feuerwehrzufahrten gelte. 

 

Für die rücksichtslosen Falschparker kam an diesem Feiertag dann auch das böse Erwachen „und damit hoffentlich auch die Einsicht, es nicht noch einmal zu wagen, die Karosse dreist auf die für sie gesperrte Fläche abzustellen“, hofft Stefan Laskowski auf Besserung und weniger Beschwerden. Über den gesamten Vormittag kontrollierten sieben Beamte des städtischen Kontroll- und Vollzugsdienstes die Behindertenparkplätze. Sieben Treffer gab es an diesem Tag und der Abschleppdienst war schnell zur Stelle, um die Fahrzeuge der Falschparker aus dem Verkehr bzw. auf den Wormatia-Parkplatz zu ziehen. Ein teures „Vergnügen“ für die Halter der Autos, die sich nach ihrer Rückkehr und einem aufgeregten Anruf bei der Ordnungsbehörde bzw. der Polizei – die stets auch über die Maßnahme informiert wird – mit Abschleppkosten von rund 290 Euro und einem Bußgeldbescheid von 55 Euro konfrontiert sahen. 

Ein Autofahrer kam während des Abschleppvorgangs zurück zu seinem Fahrzeug und musste „nur“ eine Leerfahrt des Abschleppwagens bezahlen. „Insgesamt haben die Betroffenen einsichtig reagiert und wussten sehr wohl, was auf sie zukommen konnte beim Blockieren eines Behindertenparkplatzes“, so Stefan Laskowski zur Kontrollaktion, der weitere folgen sollen. „Unsere Intention ist es nicht, willkürlich die Autofahrer abzukassieren, sondern wir reagieren damit auf die zunehmende Zahl der Beschwerden und handeln im Sinne der Inklusion und der Behinderten, die auf solche Parkmöglichkeiten angewiesen sind“, stellt Ordnungsdezernent Hans-Joachim Kosubek abschließend klar.