Der Fall Jan Böhmermann, der mit seinem Schmähgedicht den Staatspräsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdo?an, beleidigt haben soll, schlug hohe Wellen in ganz Europa. Ich höre Sie deshalb schon wieder zu Tausenden fragen: „Sagen Sie mal, Herr Bims, was halten Sie als Satiriker eigentlich von dem Thema „Pressefreiheit“?
Zugegeben: Die Sache mit Böhmermann hat mich schon zum Nachdenken gebracht, wie gefährlich Satire doch sein kann. Ich habe sogar direkt einen Gefahrenzuschlag beim Verlagschef verlangt, bis der mich schmerzlich daran erinnert hat, dass ich sowieso umsonst arbeite, weil ich noch immer den verlagsinternen Deckel aus dem Rechtsstreit „Bims gegen Kosubek“ abtragen muss. Sofort war alles wieder da, die Erinnerung an eine Zeit, die mich fast den Job gekostet hätte. Die Schreiben der Staatsanwaltschaft Mainz wegen „Beleidigung einer öffentlichen Person“, die Vorladung aufs Wormser Polizeirevier, die verletzende Frage von Kosubeks Anwälten, ob Bert Bims eine reale Person sei (hallo, wer sollte sonst hier diese Kolumne schreiben?) oder die ursprüngliche Schmerzensgeldforderung von 10.000.- Euro, die zunächst im Raum stand. Seitdem dürfen wir nicht mehr so Behauptungen aufstellen wie „Hajo ist doof“, sofern sich die Aussage auf den Dezernenten der Stadt Worms, Hans-Joachim Kosubek, bezieht. Wenn wir dagegen einen Artikel über Hans-Jochen Vogel (SPD) bringen und wählen als Überschrift „Hajo ist doof!“, dann kann uns deswegen nicht Hans-Joachim Kosubek von der CDU verklagen. Wohl aber Hajo Vogel von der SPD. Denn die Pressefreiheit hat halt auch ihre Grenzen, auch wenn die Aussage für einen selbst noch so stimmig sein mag.
DIE VERBOTENE AUSGABE
Da es oft vorkommt, dass eifrige WO! Leser/innen bei uns in der Redaktion vorbeischauen und in unserem umfangreichen Archiv gezielt nach bestimmten Ausgaben suchen, werden sie zukünftig nicht mehr fündig, wenn Sie uns nach „September 2015“ fragen, denn diese Ausgaben mit den brisanten Kosubek-Textpassagen mussten wir vernichten. Welch Ironie, dass wir damit genau das getan haben, was auch auf dem Cover zu sehen war. Ein brennendes Feuer, darüber steht: „An allem Unfug der passiert, sind nicht nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“ Also haben wir bei einem großen Feuer auf dem Hof unseres Redaktionsbüros alle Exemplare der verbotenen Ausgabe pflichtbewusst verbrannt. Wie einst ’38 in der Reichskristallnacht. Die weitere Verbreitung würde uns einen saftigen fünfstelligen Betrag kosten. Falls Sie selbst noch Exemplare dieser verbotenen Ausgabe besitzen, dann tun Sie bitte Selbiges wie auf dem Titel: Verbrennen Sie es! Los!
APROPOS SCHMÄHGEDICHT
Immerhin nehme ich für mich in Anspruch, mich bei der Beleidigung von Despo…äh Dezernenten nicht der gleichen Fäkalsprache wie Jan Böhmermann bedient zu haben. Ich muss einen bis zum Bürgermeister treu hoch gedienten Angestellten der Stadt Worms nicht als „Ziegenficker“ bezeichnen oder ihm „Fellatio mit 100 Schafen“ unterstellen, um mich selbst um meine nächsten beiden Urlaube zu bringen. Als unser Verlag Ende letzten Jahres wegen meiner eigenen Dummheit letztendlich 4.000.- Euro Schmerzensgeld (+ 3.000 Euro Anwaltskosten) an den Bürgermeister der Stadt Worms abdrücken musste, hat sich das selbstverständlich auch negativ auf meinen Geldbeutel ausgewirkt. Ich ernähre mich quasi die nächsten Jahre nur von Luft, Liebe und dem reichhaltigen Büffet bei den Nibelungen-Festspielen. Aber ich will nicht meckern, die Zeiten sind allgemein ziemlich hart. Selbst die Mitarbeiter der Deutschen Bank bekommen nur noch ein Gramm Koks und maximal zwei Prostituierte pro Weihnachtsfeier spendiert. Und es hätte sogar noch schlimmer kommen können. Allem Anschein nach hatte keiner in Kosubeks hochkarätigem Rechtsanwaltsteam etwas von § 103 Majestätsbeleidigung gehört. Dass Angela Merkel, dieser rückgratlose Schwammbuckel, das Verfahren von Erdogan gegen Jan Böhmermann zugelassen hat, heißt aber noch lange nicht, dass auch ein Oberbürgermeister wie Michael Kissel in Worms ein Verfahren wegen Majestätsbeleidigung zugelassen hätte. Warum nicht, das ist meine Quizfrage des Monats.
Schreiben Sie uns Kissels Begründung, warum er kein Verfahren wegen Majestätsbeleidigung im Fall „Bert Bims gegen Hans-Joachim Kosubek“ zugelassen hätte.
Die einzige Majestät in dieser Stadt bin ich. Was bildet sich dieser…
a) …Möchtegern-Ordnungsdezernent
b) … CDU-Hansel
c) …heimliche SPD-Wähler
d) …TSG-Pfeddersheim-Fan
e) …immer die gleichen Presseerklärungen vorlesende Pseudo-Bürgermeister
f) ………………………………………
(Hier, liebe strafmündigen Leserinnen und Leser, könnte Ihre ganz persönliche Beleidigung stehen)
…überhaupt ein?
Schreiben Sie uns Ihre Lösung. Zu gewinnen gibt es die allerallerletzten Exemplare unserer verbotenen September- Ausgabe (nur wenn Sie eine Eidesstaatlichen Versicherung unterschreiben, dass Sie dieses Magazin nicht von mir erhalten haben…), die vor den Flammen gerettet werden konnten.
Herzlichst, Ihr Bert Bims