Eine Pressemitteilung des Vereins Helferkreis Asyl:

Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die in Worms in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, stehen seit Anfang des Jahres 2022 monatlich rund 60 € höhere Leistungen zu, die allerdings noch nicht durch das Sozialamt Worms ausgezahlt wurden.

Angeblich sieht sich das Sozialamt wegen Arbeitsüberlastung derzeit nicht in der Lage, Änderungsbescheide vorzunehmen, obwohl ein entsprechender Beschluss des Landessozialgerichts Koblenz schon seit Dezember 2021 rechtskräftig ist und auch der Wormser Stadtrechtsausschuss am 31.03.2022 entsprechend entschied. Mit Schreiben vom 30. Mai 2022 informierten die Sachbearbeiter*innen des Wormser Sozialamtes die Betroffenen in Sammelunterkünften, dass sie Nachzahlungen erhalten sollen: „Daher werden im Rahmen des §44 SGBX von Amts wegen alle in diesem Zusammenhang erteilten Leistungsbescheide überprüft und entsprechende Nachzahlungen geleistet, unabhängig davon, ob Sie Widerspruch gegen unsere Bescheide eingelegt oder Überprüfungsaufträge gestellt haben.“

Abgesehen davon, dass kein Termin für die überfälligen Nachzahlungen genannt ist, kann bei den Empfängern des Schreibens der Eindruck entstehen, dass sie keine weiteren Überprüfungsanträge stellen müssen. Eine solche Schlussfolgerung wäre falsch. Tatsächlich können Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, auch Nachzahlungen ab Januar 2021 erreichen, aber nur falls Anspruch besteht und ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X gestellt wurde. Mit Unterstützung des Helferkreises Asyl Worms e.V wurden bereits mehr als 20 solcher Anträge eingereicht.

Die ehrenamtliche Initiative rät darüber hinaus allen Betroffenen, die bereits einen Widerspruch und einen Überprüfungsantrag gestellt haben, ihre berechtigten Ansprüche durch ein gerichtliches Eilverfahren einzufordern. Der Helferkreis will sie in enger Kooperation mit einer Fachanwältin für Sozialrecht beraten.

Interessierte wenden sich in dieser Angelegenheit per WhatsApp unter 01575 0328 711 oder per email cafeinter@asyworms.de an den Helferkreis Asyl Worms e.V.