Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Der diesjährige Hitzesommer bringt Dürre, die ein Nährboden für Flächenbrände ist. Nur ein kleiner Funken muss überschlagen und ein riesiger Brand kann entstehen. Um dieses Szenario zu verhindern und eindringlich vor Nachlässigkeit zu warnen, erlässt die Stadtverwaltung nun eine Allgemeinverfügung für Worms, die offenes Feuer in öffentlichen Flächen strikt untersagt. Passiert solch ein fahrlässiges Handeln dennoch, folgt für die verursachende Person die Kostenübernahme von mehreren tausend Euro für die dann notwendigen Löscharbeiten.

Das Grillen im eigenen Garten und auf dafür ausgewiesenen Grillplätzen ist unter der Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen weiter erlaubt. Die Bürgerinnen und Bürger sollten bevorzugt strom- oder gasbasierte Grillgeräte verwenden und offenes Grillfeuer ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillstellen, wie beispielsweise betonierten Feuerstellen, entzünden. Und sie müssen weitere Vorkehrungen treffen: Eine geeignete Person muss den Grillplatz ständig beaufsichtigen und es muss ausreichend Löschmittel bereitstehen.

Die Bürgermeisterin der Stadt Worms und zuständige Ordnungsdezernentin, Stephanie Lohr, appelliert an die Vernunft und Achtsamkeit der Wormserinnen und Wormser: „Wir wollen keinem das Grillen im heimischen Garten vermiesen, sondern müssen zum Schutz aller gefährliche Flächenbrände verhindern. Deshalb rufe ich die gesamte Bürgerschaft auf, in diesen Tagen noch vorsichtiger und sehr aufmerksam im Umgang mit Feuer und Glut zu sein.“ Die städtische Allgemeinverfügung, die das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf landwirtschaftlichen Äckern und Wiesen im Außenbereich aus Gründen des Brandschutzes untersagt, gilt ab Dienstag, 26. Juli, bis zunächst Sonntag, 7. August. Im Anschluss kann die Stadt die Allgemeinverfügung verlängern.

Die aktuell gefährliche Lage erfordert diese Maßnahme erläutert Lohr: „Wir haben derzeit fast täglich Flächenbrände zu verbuchen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit können bereits eine weggeworfene Zigarette oder der Funkenflug eines offenen Feuers zu einem unkontrollierten Brand führen. Unsere Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr sind derzeit stark beansprucht. Lassen Sie uns deshalb alle aufmerksam sein und Vorsicht walten“, fordert die Bürgermeisterin die Bürgerschaft auf.

Die Allgemeinverfügung verbietet weiter das Verbrennen pflanzlicher Abfälle und das unkontrollierte Wegwerfen brennender Streichhölzer oder Raucherwaren. Das Zünden von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder anderen pyrotechnischen Gegenständen müssen die Bürger auch unterlassen.