Wormser Bauturbo – Städtebauliche Leitlinien und Kriterien
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Die Stadt Worms hat den „Wormser Bauturbo“ mit seinen städtebaulichen Leitlinien und Kriterien auf den Weg gebracht. Mit dem Beschluss des Stadtrates vom 27. Januar wurde ein umfassender, zukunftsweisender Rahmen geschaffen, der den Wohnungsbau beschleunigen und zugleich nachhaltige städtebauliche Prinzipien sichern soll.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo) vom 29. Oktober 2025 wurden auf Bundesebene zentrale Regelungen des BauGB geändert, um Wohnbauvorhaben effektiver zu ermöglichen. Gleichzeitig bleibt die Planungshoheit der Kommune durch eine neue Zustimmungsregelung (§ 36a BauGB) gewahrt. Die erweiterten Regungen für die Zulässigkeit von Vorhaben finden sich in §31 Abs. 3 BauGB, §34 Abs. 3b BauGB und §246e BauGB.
Die Stadt Worms hat für die bauplanungsrechtliche Prüfung von Vorhaben nach §36a BauGB Leitlinien und Kriterien festgelegt und veröffentlicht, die für die gemeindliche Zustimmung erfüllt sein müssen. Ziel der städtischen Leitlinie ist es, klare Vorgaben für Bauherren, verbindliche Kriterien für die Anwendung des Bauturbos in Worms sowie eine transparente, zügige Prüfung von Vorhaben zu gewährleisten. Je nach Vorhaben erfolgt die Zustimmung nach §36a BauGB durch die Stadtplanung oder den Bau- und Mobilitätsausschuss.
Der Wormser Bauturbo soll Investitionen in den Wohnungsbau und deren ergänzende Einrichtungen ermöglichen, ohne ökologische und soziale Belange aus dem Blick zu verlieren. Ziel ist eine zukunftsfähige, gerechte Stadtentwicklung mit schnelleren Genehmigungen und klarer Orientierung für Bauherrinnen und Bauherren.
Der Wormser Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst führt dazu aus: „Der Wormser Bauturbo schafft verlässliche, verständliche Leitplanken für den Wohnungsbau. Er stärkt Planungssicherheit, fördert bezahlbaren Wohnraum und sichert gleichzeitig eine nachhaltige, städtebauliche Qualität in unserer Stadt.“
Vor Eintritt in das eigentliche Baugenehmigungsverfahren kann es oft sinnvoll sein, zunächst die Anwendbarkeit des Bauturbos und die Einhaltung der Leitlinien zu überprüfen. Dazu steht die Stadtplanung gern für Rückfragen bereit.
Weitere Informationen sind auf der städtischen Homepage zu finden: www.worms.de ? Zukunft gestalten ? Planen und Bauen ? Stadtplanung ? Wormser Bauturbo.



