Stellen Sie sich vor, ihr Chef erlaubt Ihnen, selbst die zukünftige Gehaltserhöhung zu genehmigen. Gibt’s nicht, sagen Sie? Dann sind Sie im falschen Gewerbe, denn als Politiker ist das schon möglich. Zuletzt geschehen im rheinland-pfälzischen Landtag. Bis 2020 gönnt man sich dort eine Erhöhung der Diäten um rund 1.000 Euro – ein Umstand, den der Bund der Steuerzahler aktuell stark kritisiert.
Einmal im Jahr zittern in ganz Deutschland Politiker, wenn der Bund der Steuerzahler sein berühmt berüchtigtes „Schwarzbuch“ veröffentlicht, in dem penibel Steuergeldverschwendungen dokumentiert werden. Rheinland-Pfalz hat es in den zurückliegenden 12 Monaten gleich fünf Mal in das Buch geschafft, darunter auch die jüngste Diätenerhöhung. Beginnend mit dem Jahr 2016 beschlossen die Politiker, zu denen auch unsere Landtagsabgeordneten Jens Guth, Katrin Anklam-Trapp (beide SPD) und Adolf Kessel (CDU) gehören, ihre Bezüge bis zum Jahr 2020 auf 6.828,68 Euro (ausgehend von 5.812,37) zu erhöhen. Das entspricht einer Gehaltssteigerung von rund 17 Prozent, davon kann der durchschnittliche Arbeitnehmer nur träumen. „Abgeordnete haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung – besser bekannt als Diäten. Doch wenn die Erhöhungen weit jenseits dessen liegen, was bei Angestellten und Beamten üblich ist, kann von Angemessenheit keine Rede mehr sein“, erklärt hierzu der Bund der Steuerzahler. Dem entgegnete der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Martin Haller, dass diese schrittweise Erhöhung einer „maßvollen Anhebung“ entspreche. In einer ersten Beratung bezüglich der Gesetzesänderung äußerten sich auch seine Kollegen Martin Brandl (CDU) und Pia Schellhammer (Grüne), dass die Arbeitswoche eines Abgeordneten mehr als 60 Stunden lang sei und somit die Entlohnung durchaus im Verhältnis zum Aufwand stünde. Eigentliches Ziel der Anhebung, so die offizielle Begründung, ist es, die Diäten an den Lohn eines Verbandsbürgermeisters anzugleichen. Bürgermeister verdienen aktuell 800 Euro mehr im Monat als die Parlamentarier, obwohl auch sie politisch gewählte Beamte sind. „Das darf nicht sein“, findet Brandl. Allerdings erwähnt Brandl nicht, dass die ca. 5.800 Euro eine Art Grundgehalt sind, zu dem noch weitere steuerfreie Zulagen und Nebeneinkünfte kommen. Die Diätenregelung wurde nahezu einstimmig beschlossen. Gegenstimmen gab es lediglich von der AfD. Allerdings erinnert das ein wenig an die früheren Grünen. Die stimmten in den 80ern und 90ern auch regelmäßig gegen die Diätenerhöhungen. Natürlich mit dem Wissen, dass ihre Gegenstimmen sowieso nichts am Beschluss ändern. AfD Fraktionschef Uwe Junge warf den Abgeordneten Arroganz und Ignoranz vor. Vielleicht geht er ja jetzt als leuchtendes Vorbild voraus und spendet seine Erhöhung hilfsbedürftigen Menschen. Im Übrigen bleibt es im hochverschuldeten Bundesland Rheinland-Pfalz nicht einfach nur bei dieser „Anpassung“. Mitsamt der geplanten Anhebung des Erstattungshöchstbetrages für Abgeordnetenmitarbeiter und der Anpassung von Leistungen für ausgeschiedene Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen belaufen sich die Mehrausgaben für den Steuerzahler bis 2020 auf rund 8,5 Millionen Euro. Zusätzlich sollen auch die Fraktionen zukünftig mehr Geld erhalten. Begründet wird dies mit gestiegenen Personal- und Lebenserhaltungskosten.
Sicher ist Politiker/in ein anstrengender Job, mit dem eine besondere Verantwortung einhergeht. Aber gerade diese besondere Verantwortung verlangt auch ein ausgesprochenes Feingefühl gegenüber denen, die das Geld für deren Besoldung aufbringen, nämlich den Steuerzahlern. Angesichts der enormen Verschuldung des Landes, Rheinland-Pfalz findet sich derzeit an 6. Stelle, ist dieses Feingefühl in diesem Fall nicht zu merken. Allerdings ist das auch oft so eine Sache. Ausgerechnet in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit der höchsten Schuldenlast, verdienen Landtagsabgeordnete am meisten. Mit einem Grundgehalt von rund 8.837 Euro sind sie die Topverdiener. Lassen wir abschließend aber nochmal den Bund der Steuerzahler zu Wort kommen: „Auch für Abgeordnete wird das Leben zunehmend teurer. Deshalb wären Diätenerhöhungen in Anlehnung an die Tarif- oder Besoldungsanpassungen in Rheinland- Pfalz berechtigt gewesen. Allerdings sprengt der beschlossene Diätenplan jedes vertretbare Maß und sorgt berechtigterweise für viel Verdruss unter den Bürgern. Eine unabhängige Kommission angesehener Bürger sollte den Abgeordneten Vorschläge zur Höhe ihrer Bezüge machen, um zu akzeptablen Ergebnissen für Steuerzahler und Mandatsträger zu gelangen. Einer solchen Kommission könnten zum Beispiel Vertreter der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kammern, Kirchen und anderer Verbände angehören“.