Das Ortsbild von Hochheim soll besser geschützt werden, dies erklärte Ortsvorsteher Timo Horst, nachdem bei der letzten Ortsbeiratssitzung erneut das Thema in nichtöffentlicher Sitzung diskutiert wurde. Insgesamt fühlt sich der Ortsvorsteher und der Ortsbeirat bei der baulichen Entwicklung nicht mitgenommen.

„Es gibt eine große Besorgnis, dass neuere Bauwerke Hochheims teilweise historisch gewachsene Struktur zerstören.“, fasst Horst die Diskussionen im Ortsbeirat zusammen. Insbesondere hatte Horst bereits nach der vorletzten Ortsbeiratssitzung in einem Brief an die Stadtverwaltung zum Ausdruck gebracht, dass man viel stärker mit Bebauungsplänen und entsprechenden Satzungen arbeiten müsse, um das Ortsbild zu schützen. Insbesondere das Verhältnis von bebaubarer Fläche zur Freifläche, die Dachform, sowie die Größe des Baukörpers müssten deutlicher geregelt werden. Dazu solle die Stadtverwaltung konkrete Vorschläge machen. Es gäbe durchaus positive Beispiele, wo Bauherren selbst auf die Gestaltung achteten, wie beispielsweise das neue Mehrfamilienhaus Ecke Tafelgasse/Am Mühlgraben.

Ursprung der Diskussion war die Anfrage von SPD-Ortsbeiratsmitglied Jörg Köhnke, der wissen wollte, ob man nicht mit Veränderungssperren arbeiten könne. Ortsvorsteher Timo Horst (SPD) erläuterte, dass eine Veränderungssperre nur zu einem Bebauungsplan führen könne, der dann rechtsverbindliche Standards setze. In der Antwort der Verwaltung hieß es nun, dass man die bauliche Entwicklung in Hochheim auch im Hinblick auf die neueren kubischen Gebäude als positiv bewerte, was allerdings im Ortsbeirat auf Ablehnung stieß. Über alle Parteigrenzen hinweg, war man sich einig, dass man nun mit einer Gestaltungssatzung die Entwicklung in Hochheim stärker steuern möchte. Außerdem sollen die vorhandenen Bebauungspläne nach Wunsch des Ortsbeirates ertüchtigt werden, um künftige Bausünden zu verhindern. Deshalb habe der Ortsbeirat nun auch für den Haushalt 2020 Planungsmittel für vorbereitende Untersuchungen beschlossen und bei der Stadt beantragt. Auf Grundlage der Untersuchung soll eine Gestaltungssatzung für die Teilbereiche von Hochheim ausgearbeitet werden, in der kein Bebauungsplan existiert, so Horst abschließend.