Weite Teile des Geländes an der Monsheimer Straße liegen seit der Schließung des ehemaligen Möbelhauses „Rheinmöve“ brach. Im vorderen Bereich hatte sich vor einigen Jahren die porta Möbel GmbH & Co. KG mit ihrem Einrichtungshaus „Möbel Boss“ angesiedelt. Dass das Möbelunternehmen in der Klosterstraße einen alternativen Standort gefunden hat, ist für die Stadt eine glückliche Fügung im Hinblick auf die Entwicklung des Grundstücks in der Monsheimer Straße.
Nachdem die SGD Süd bestätigt hat, dass die Ansiedlung eines Möbel-Fachmarktes in der Klosterstraße möglich ist, kann das Projekt Monsheimer Straße starten. Wie Oberbürgermeister Michael Kissel bestätigt, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) im Raumordnerischen Entscheid festgestellt, dass die Ansiedlung eines Möbel-Fachmarktes und eines Garten-Fachmarktes in der Klosterstraße Worms mit den Zielen von Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist, wenn bestimmte Maßgaben eingehalten werden. Mit diesem Entscheid ist der Weg frei für den Umzug des Möbelmarktes „Möbel Boss“ vom bisherigen Standort in der Monsheimer Straße auf dem ehemaligen Rheinmöve-Gelände auf ein derzeit brachliegendes Areal in der Klosterstraße. Dort soll zudem ein Garten-Fachmarkt entstehen. „Damit werden die Pläne für eine wohnbauliche Entwicklung des ehemaligen Rheinmöve-Geländes nun konkret“, ist Oberbürgermeister Michael Kissel froh über die Entscheidung der SGD Süd. Denn die Entwicklung des innenstadtnahen Grundstücks ist dem Stadtchef ein wichtiges Anliegen.
Stadtplanerische Schritte können eingeleitet werden
Die Stadtplanung verfolgt zwei Ziele, die mit dieser Entwicklung erreicht werden können: Innen- vor Außenentwicklung und die Entwicklung von Wohnraum. „Baudezernent Uwe Franz und ich führen seit Längerem intensive Gespräche mit allen Beteiligten. Die Entscheidung der SGD Süd ist ein Meilenstein hin zur Entwicklung der Fläche, die auch im „Masterplan Wohnen“ für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen ist“, betont der OB. Baudezernent Uwe Franz kündigt an, dass das Konzept des Investors nun im Bauausschuss für eine Grundsatzzustimmung vorgestellt werden soll. Im Anschluss daran wolle man die Anlieger im Rahmen eines Bürgerworkshops beteiligen, so Uwe Franz. Mit dem Entscheid der SGD Süd könnten nun auch die notwendigen stadtplanerischen Schritte eingeleitet werden, erklärt Baudezernent Uwe Franz.
Zunächst muss der Flächennutzungsplan für das Gelände in der Klosterstraße geändert werden. Daran schließt sich ein Bebauungsplan für das Grundstück an. Dieser ist erforderlich, da es sich bei großflächigem Einzelhandel um ein Sondergebiet handelt. Auch für das Areal in der Monsheimer Straße müssen die Stadtplaner einen Bebauungsplan aufstellen. Beide B-Pläne sollen vorhabenbezogen aufgestellt werden. Heißt: Mit einem solchen Bebauungsplan kann der Projektentwickler verpflichtet werden, das Bauvorhaben in einer festgelegten Zeit zu realisieren. Auch die Reihenfolge der einzelnen Bauabschnitte kann bei dieser Form des Bebauungsplans festgelegt werden. Entstehen sollen auf dem Rheinmöve-Gelände, so berichten OB und Baudezernent, 40.000 m² Bruttogeschossfläche mit etwa 475 Wohneinheiten. „Diese Entwicklung bedeutet einen großen und wichtigen Schritt hinsichtlich unseres Masterplans Wohnen, deshalb bin ich sehr froh, dass nun Bewegung in das Projekt kommt“, unterstreicht der Oberbürgermeister.