Nachdem zu Beginn des Wormser Weihnachtsmarktes ein Beschicker in einer der Wechselbuden politische Propaganda verbreitet hatte, hatte sich die Verwaltung deutlich positioniert: „Die Stadt Worms distanziert sich von politischen Aktionen und der Verbreitung politischer Propaganda jeglicher Art, die nicht auf einen Weihnachtsmarkt gehören. Der Weihnachtsmarkt soll auf die Weihnachtstage einstimmen und den Menschen die Gelegenheit bieten, zusammenzukommen und sich auszutauschen. Politische Ideologien haben dort nichts verloren.
Ungeachtet dieser sehr deutlichen Aussage nutzte vor wenigen Tagen eine Gruppe den Weihnachtsmarkt als Gelegenheit für eine politische Veranstaltung, für die keine Zulassung zum Markt, keine Sondernutzungserlaubnis und auch keine Anzeige der Versammlung vorlag. Von einer Spontanversammlung kann aufgrund des äußeren Rahmens nicht ausgegangen werden. Die Verwaltung möchte deshalb nochmals deutlich machen, dass der Weihnachtsmarkt für politische Meinungsäußerungen nicht zur Verfügung steht.
Die Stadt ist sich darüber bewusst, dass es vielen Menschen und gesellschaftlichen Gruppen in einer Zeit erkennbarer Umwälzungen und Veränderungen in unserer heutigen Gesellschaft ein Bedürfnis ist, an Meinungsbildungsprozessen teilzunehmen und dies auch zum Ausdruck zu bringen. Durch die neuen Medien ist es zudem möglich, Meinungen schnell zu transportieren und Menschen, weit über die eigenen Stadtgrenzen hinaus, zu solidarisieren und zu mobilisieren.
Mit Artikel 8 des Grundgesetzes wurde das Recht geschaffen, sich friedlich unter freiem Himmel versammeln zu können, um eine eigene Meinung kundzutun. Nach dem Versammlungsgesetz sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen) nur anzeigepflichtig und somit weder erlaubnis- noch genehmigungspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Gruppierungen oder Parteien es sich handelt, soweit sie nicht verboten sind.
Schwierig wird es, wenn eine entsprechende Versammlung als „Krippenspiel“ deklariert wird, denn das Recht auf freie Religionsausübung hat Vorrang vor dem Versammlungsrecht. Insofern könnten Gruppierungen jeglicher Art unter dem Vorwand einer Versammlung zur Religionsausübung ihre politische Propaganda verbreiten. Hinzu kommt, dass der Weihnachtsmarkt durch die Sondernutzungserlaubnis der Stadt Worms rechtlich besonders geschützt ist. Die Stadt weist deshalb nochmals darauf hin, dass bei Zuwiderhandlung Bußgeldverfahren eingeleitet werden können.
Kundgebungen und Versammlungen können jederzeit bei der Stadt angemeldet werden, der Weihnachtsmarkt kommt als Standort jedoch nicht infrage.