Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Die Entscheidung steht fest: Obwohl die Inzidenzwerte von Land und Stadt seit drei aufeinander folgenden Tagen über 50 liegen, bleibt der Einzelhandel bis kommenden Montag, 22. März, geöffnet. Die Maskenpflicht in den bereits bekannten Bereichen der Innenstadt bleibt bestehen.
Das Ergreifen von weiteren Corona-Maßnahmen hängt jetzt von der Landesregierung ab, die sich am heutigen Freitagabend, 19. März, in einer Konferenz über das diesbezügliche Vorgehen berät. Im Gespräch sei eine mögliche neue Test-Strategie. Mit solch einer Test-Strategie wäre es denkbar, dass der Einzelhandel auch bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 weiterhin geöffnet bleiben darf.
Anhand der Ergebnisse der Beratungen des Landes Rheinland-Pfalz entscheidet die Stadt Worms kommende Woche, welche notwendigen Schritte es einzuleiten gilt. Bis dahin werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
Aufgrund konkreter Nachfragen zu weiteren Öffnungen abschließend folgende Information von Oberbürgermeister Adolf Kessel: Die derzeitige siebzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 5. März sieht unter anderem die Schließung folgender Institutionen und Bereiche vor: Theater sowie gastronomische Einrichtungen, zu denen beispielsweise Restaurants, Speisegaststätten, Bars, Kneipen, Cafés, Shisha-Bars, Eisdielen, Eiscafés und Vinotheken gehören. Diese Schließungen sind zusammen mit der derzeitigen Verordnung des Landes nach aktuellem Stand bis zum 28. März solange gültig, bis eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft tritt.
Die jeweils aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung sowie alle weiteren Informationen der Landesregierung sind auf www.corona.rlp.de zu finden