Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
In diesem besonderen Jahr kommt allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern nicht nur eine Aufwandsentschädigung zu, sondern auch eine Impfregistrierung für ein Covid-19-Vakzin. Dies sieht die Coronavirus-Impfverordnung vor. Die mögliche Impfung soll alle Wahlhelfer sowie Wählerinnen und Wähler beim Urnengang zur Bundestagswahl am 26. September 2021 schützen und die Bürgerschaft zu diesem ehrenamtlichen Dienst motivieren. Denn durch die wahrscheinlich höhere Anzahl an Briefwählerinnen und Briefwählern sind diesmal mehr helfende Hände gefordert.
Um sich für eine Impfung registrieren lassen zu können, bekommen alle Wahlhelfer auf Wunsch einen Nachweis ihrer Priorisierung. Dann ist eine Terminregistrierung über die Telefonnummer 0800 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de möglich. Zudem können sie sich für eine Impfung in ihrer Hausarztpraxis anmelden. Dies geht aus einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Rheinland-Pfalz hervor. Wie üblich gibt es zudem für Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung: Sie beträgt 50 Euro.
Volljährige deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Worms können sich bei der Stadt Worms unter wahlhelfer@worms.de bei der Abteilung 1.01 – Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen melden. Wer sich aufgrund seiner persönlichen Vorbildung, sei es beruflich oder ehrenamtlich, in der Lage sieht, das Amt des Wahlvorstehers auszuüben, teilt dies ebenfalls unter wahlhelfer@worms.de gerne mit.
Da die Terminvergabe und die Anzahl der Impfstoffe das Land Rheinland-Pfalz steuert, muss die Stadt Worms darauf hinweisen, dass es keine Garantie für einen vollständigen Impfschutz zum Zeitpunkt der Wahl für Wahlhelfer gibt.