Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR (ebwo AöR) hat zu Beginn des Jahres 2023 ihre grundstücksbezogenen Entsorgungsgebühren angepasst. Wie Bürgermeisterin Stephanie Lohr, Verwaltungsratsvorsitzende der ebwo AöR, nun mitteilt, hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr um acht Prozent, für die Abfallentsorgungsgebühr um neun Prozent und für die Straßenreinigungsgebühr um 9,5 Prozent zu erhöhen. Die Gebühren für das Niederschlagswasser sinken dagegen um zwölf Prozent.
„Die Gründe für die Erhöhungen aufgrund der jüngsten weltpolitischen Entwicklungen und der damit verbundenen Preissteigerungen, für Energie- und Treibstoffkosten sind naheliegend, jedoch sieht sich die ebwo AöR in der Verantwortung, die Gebührenanpassungen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden zu erläutern“, erklärt Andreas Oberhaus, Kaufmännischer Vorstand der ebwo AöR. Transparenz gegenüber den Anschlusspflichtigen ist den Verantwortlichen auch und gerade in diesen Zeiten sehr wichtig.
Warum sind die Anpassungen erforderlich?
Die Benutzungsgebühren dienen der Deckung der Kosten, welche die Unterhaltung und erforderlichen Investitionen für die öffentlichen Einrichtungen wie die Abfallsammlung und -entsorgung verursachen. Durch gute Ergebnisse hat die ebwo AöR in der Vergangenheit Rücklagen gebildet, wodurch sie trotz der steigenden Kosten über lange Zeit Gebührenstabilität gewährleisten konnte. Generell hat sich allerdings in den Bereichen, für die nun die Benutzungsgebühren sich erhöhen, in den letzten Jahren zunehmend der Gebührenbedarf und das Gebührenaufkommen entwickelt. Dies führt dazu, dass sich vorhandene Rücklagen aus früheren Einnahmeüberschüssen stetig reduzierten und die Anpassungen nun unabdingbar sind.
„Obwohl die Tendenz einer Kostensteigerung bereits erkennbar war, haben wir aufgrund der guten Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 zunächst in den von der Corona-Pandemie geprägten Jahren auf eine Gebührenanpassung verzichtet“, erklärt Andreas Oberhaus. Der Vorstand legt dar, dass demnach für 2023 bereits leichte Erhöhungen vorgesehen waren, die nun aber aufgrund der Folgen des Ukrainekrieges deutlich höher ausfallen als geplant. Dabei verteilen sich die Kostenarten, welche für die Erhöhung der Gebühren verantwortlich sind, bei den verschiedenen Sparten der ebwo AöR unterschiedlich. Lediglich bei der Niederschlagswassergebühr ist keine vergleichbar eklatante Steigerung auf der Kostenseite festzustellen; die hier entstandenen Rücklagen werden mittels einer Gebührensenkung zu Gunsten der Abgabenpflichtigen zurückgeführt und mildern die Gebührensteigerung in den anderen Sparten etwas.
Bei der Schmutzwassergebühr beruhen die Kostensteigerungen insbesondere auf Preissteigerungen für Energiekosten sowie gestiegene Kosten für Baumaßnahmen (im Kanalnetz und der Kläranlage) und Chemikalien für die Unterhaltung der Kläranlage. Teilweise gab es laut Hans Gugumus, Technischer Vorstand der ebwo AöR, sogar Lieferengpässe bei Chemikalien wie Fällungs- oder Flockungsmitteln, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kläranlage erforderlich sind. Hinsichtlich der sogenannten Materialkosten wird für 2023 mit einem Aufwand von 4,9 Mio. Euro kalkuliert, was einen Kostenanteil von rund 36,5 Prozent an den Gesamtkosten dieser Sparte darstellt.
Des Weiteren sind im Rahmen der Anfang 2023 anstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst (Bereich TVöD) deutliche Personalkostensteigerungen zu erwarten. So ist das Jahr 2023 mit Personalkosten von rund fünf Mio. Euro geplant, was einem Personalkostenanteil in diesem Unternehmenszweig von rund 37,5 Prozent an den Gesamtkosten entspricht.
Auch bei der Straßenreinigungsgebühr spielen die Personalkosten eine relevante Rolle. Während in den anderen Unternehmenssparten neben den Personalkosten die Kostenanteile für Materialaufwendungen wie Energie- oder Treibstoffkosten eine relevante Größe darstellen, ist der Personalkostenanteil in der Straßenreinigung mit 72,7 Prozent sehr hoch. Daher waren in dieser Sparte auch bereits in den letzten Jahren Gebührenanpassungen erforderlich. Von den für das Jahr 2023 geplanten Gesamtaufwendungen von rund 3,2 Mio. Euro beträgt der Personalkostenanteil bereits 2,3 Mio. Euro.
Bei der Abfallentsorgung stellt sich die Ausgangssituation etwas anders dar. Hier habe man über einen Zeitraum von über zehn Jahren bewusst auf Verluste hingewirkt, um den Vorgaben des Landesrechnungshofes zu folgen und einen Teil der bestehenden Rücklagen an die Anschlusspflichtigen zurückzuführen. Zwischenzeitliche Anpassungen, wie zuletzt im Jahr 2020, dienten lediglich dazu, die Lücke zwischen Gebührenaufkommen und -bedarf nicht zu groß werden zu lassen. Mittlerweile sind die Vorgaben des Landesrechnungshofes, insbesondere auch aufgrund der nun eintretenden Entwicklung, erfüllt.
Auch in dieser Sparte sind deutliche Personalkostensteigerungen im Jahr 2023 zu erwarten. So wurde für das Jahr 2023 mit Personalkosten von rund 5,3 Mio. Euro geplant, was einem Personalkostenanteil von 42,3 Prozent an den Gesamtkosten dieses Unternehmenszweiges von rund 12,9 Mio. Euro entspricht. Die Kostensteigerung in diesem Bereich beruht aber auch auf Preissteigerungen für Treibstoffe, Fahrzeuge und Fahrzeugersatzteile sowie den Entsorgungskosten; sowohl für die Restmüllverbrennung wie auch für die Bioabfallverwertung. Dabei kann die ebwo AöR durch ihre Beteiligung am Gemeinschafts-Müllheizkraft Ludwigshafen (GML) laut der Verwaltungsratsvorsitzenden Stephanie Lohr grundsätzlich stabile und niedrige Entsorgungskosten vorweisen. Doch auch im Bereich der Hausmüllverbrennung sowie der Biomüllverwertung sind die Kosten naturgemäß gestiegen.
Und hier ist das Ende der Kostensteigerung wohl noch nicht erreicht. Denn kurz vor Ende des Jahres wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz BEHG) verabschiedet, in dem unter anderem auch eine Bepreisung von CO2-Emmissionen aus der Hausmüllverbrennung vorgesehen ist. Zwar hat sich der Gesetzgeber kurzfristig dazu entschlossen, die geplante Umsetzung der CO2-Bepreisung für Müllheizkraftwerke um ein Jahr zu verschieben. Die Folgen werden somit aber voraussichtlich mit einem Jahr Verzögerung, also ab 2024, für die Abgabenpflichtigen spürbar. Laut Bürgermeisterin Stephanie Lohr können hierzu aber derzeit noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden, da die ebwo AöR im Jahr 2023 verschiedene Änderungen ihrer Abfallwirtschaft vornehmen wird, die sich auch auf die Systematik der Gebührenveranlagung auswirken wird. Hierüber berichtet die ebwo AöR umfassend, sobald konkrete Maßnahmen beschlossen sind.
In der Vergangenheit waren die Gebühren der ebwo AöR meist über Jahre stabil. Die Abwassergebühren, welche die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühren umfassen, waren in Worms laut Erhebung des Vereins „Haus & Grund“ aus dem Jahr 2020 sogar die niedrigsten der 100 größten Städte Deutschlands. Eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr fand zuletzt im Jahr 2010 statt, die Niederschlagswassergebühr wurde sogar letztmalig im Jahr 1984 erhöht. Auch die Abfallentsorgungsgebühr bewegte sich über viele Jahre auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Jetzt sah sich die ebwo AöR allerdings zu einer Anpassung der grundstücksbezogenen Entsorgungsgebühren gezwungen.