Eine Pressemitteilung von Worms Will Weiter e.V.:

Vorab, eine Erhöhung – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – auf dann 360€ im Jahr 2027 lehnt Worms will weiter ab. Die vorgeschlagene Erhöhung ist weder verhältnismäßig noch gerecht.

Die Attraktivität der Innenstadt als Wohnquartier wird weiter gemindert, was auf Dauer den Wegzug oder auch das Nicht-Hinziehen von Menschen fördert und dauerhaft die Kaufkraft der Innenstadt senkt. Nach Meinung von Worms will weiter muss die Innenstadt auch von Personen bewohnt werden können, die auf ein Auto angewiesen sind.

Gleichwohl sehen wir durch die gravierende Haushaltslage eine Erhöhung in diesem Bereich als durchaus sinnvoll an, wenn auch in geringerem Maße.
Wir schlagen eine dauerhafte Gebühr von 120€ im Jahr vor. Diese ist sozial verträglich und verhältnismäßig.

Darüber hinaus schlagen wir vor:

 

  • Die öffentlichen Parkflächen im Bereich des Bewohnerparkausweis „I“ werden zu reinen Bewohnerparkzonen.

Dieser Vorschlag hätte den Vorteil, dass sich der Parksuchverkehr von Besuchern endlich auf die Parkhäuser konzentrieren würde. Zusätzlich wird eine Sanktion durch Falschparker wesentlich einfacher. Vor allem Kleinbusse, die hier immer wieder Parkraum blockieren, können dadurch sanktioniert und gegebenenfalls auch abgeschleppt werden. Wer aus beruflichen Gründen auf das Auto angewiesen ist, soll entsprechende Parkgelegenheiten vom seinem AG erhalten. Wo das nicht möglich ist, sollen tageszeitlich befristete Parkausweise für die Bewohnerparkplätze erteilt werden können.

 

  • Das Abschleppen von Dauerfalschparkern wird zur Regel.

Wer regelmäßig oder dauerhaft falsch parkt, wird abgeschleppt. Wem zwanzig oder dreißig Euro Strafe egal sind, dem muss die Stadt aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit richtiges Verhalten eben deutlicher beibringen.

Abgeschleppt wird auch dann, wenn die Eintreibung der „Knöllchen“ nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig ist, beispielsweise bei ausländischen Kfz.

 

  • Die Parkhausbetriebs GmbH führt eine Monatskarte für Anwohner ein.
    Mit dieser ist es möglich, jederzeit in die Parkhäuser der Stadt ein- oder auszufahren. Diese Karte würde aber keinen festen Stellplatz garantieren. (Wenn das Parkhaus voll ist, ist es voll). Diese Maßnahme würde die angespannte Situation entlasten und die Auslastung der defizitären Parkhausbetriebe in erheblichem Maße steigern.
    Dazu wäre es aber auch erforderlich und längst überfällig, die verschiedenen Kassensysteme der Parkhäuser zu vereinheitlichen.

 

  • Die Verwaltung prüft die Erstellung eines Stellplatzportals.
    Einen festen Stellplatz in der Innenstadt in einem der städtischen oder privaten Parkgaragen zu bekommen, ist schwierig. Meistens sind nur vereinzelt Plätze frei und die Situation, sowie die Verfügbarkeit sind oft undurchsichtig.
    In einem Stellplatzportal könnten die Parkhausbetriebe, die Verwaltung und verschiedene private Träger freie Stellplätze unkompliziert anbieten und vermieten.

 

  • Stellplatzablöse muss die Ausnahme bleiben
    Wer neuen Wohnraum schafft– das muss so auch für die Vororte gelten –, muss auch Stellplätze bereitstellen. Das beliebte Freikaufen (Stellplatzablöse) darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein, denn 5200 Euro bzw. 9100 Euro (für Stellplätze außerhalb/innerhalb der Kerninnenstadt) decken keineswegs die Kosten, die beispielsweise die Stadt bei der Errichtung eines Parkhauses pro Stellplatz aufwenden muss. Werden Stellplätze in den Bauunterlagen angezeigt, muss auch deren Fertigstellung und Nutzbarkeit nachweisen.