Biotonne wird ab 1. Januar 24 Pflicht
Eine Pressemitteilung der ebwo AöR:
Eine Pressemitteilung der ebwo AöR: Der Bioabfallbehälter soll neben dem Restabfallbehälter ab 1. Januar 2024 zur Pflichttonne werden, dies bedeutet, dass grundsätzlich jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück, auf dem Abfälle aus privaten Haushalten anfallen, zur Vorhaltung eines Mindestbehältervolumens für Bioabfälle verpflichtet wird. Dies gilt ausdrücklich auch für Grundstücke, die bislang mit Großraumbehältern (Vier-Rad-Behälter mit […]