Mehr Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms: Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen auf der Fahrbahn einen festgeschriebenen Mindestabstand zu Radfahrenden halten. Innerorts beträgt der Überholabstand 1,50 Meter, außerorts 2 Meter. Ziel ist es, enge Überholvorgänge zu vermeiden und dem Radfahrer somit objektiv und subjektiv mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu geben. […]