Keine Genehmigung für den Tag der deutschen Zukunft!
Die Stadt Worms erlässt für die für den 6. Juni angemeldete Versammlung (konkret: Aufzug mit Kundgebung) nach eingehender Prüfung eine Nichtzulassungsanordnung. Dies bedeutet konkret: Die Verwaltung lehnt den Antrag auf Zulassung der Versammlung am 6. Juni ab. Gemäß Versammlungsgesetz sind Versammlungen in der Regel nur anzeigepflichtig; in Verbindung mit der inzwischen siebten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes […]