Eine Pressemitteilung der ebwo AöR:
Der Bioabfallbehälter soll neben dem Restabfallbehälter ab 1. Januar 2024 zur Pflichttonne werden, dies bedeutet, dass grundsätzlich jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück, auf dem Abfälle aus privaten Haushalten anfallen, zur Vorhaltung eines Mindestbehältervolumens für Bioabfälle verpflichtet wird.
Dies gilt ausdrücklich auch für Grundstücke, die bislang mit Großraumbehältern (Vier-Rad-Behälter mit einem Volumen von 660 Liter bis 1.100 Liter) an die Restabfallentsorgung angeschlossen waren.
Die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms (ebwo AöR) wurde mit der Umsetzung dieser Regelungen zur Optimierung der Abfallwirtschaft sowie der in diesem Zusammenhang notwendigen Satzungsänderungen mittels Beschluss ihres Verwaltungsrates vom 7. Dezember 2022 beauftragt.
Gerne informieren wir Sie nachfolgend über die Hintergründe dieser Änderung:
Pflichtbiotonne als Klima- und Ressourcenschutz
Aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes sollen Bioabfälle mittels einer getrennten Sammlung einer hochwertigen Verwertung (Biogaserzeugung mit anschließender stofflicher Nutzung der Gärreste) zugeführt werden.
Die Anschlussquote an den Bioabfallbehälter liegt in der Stadt Worms aktuell bei lediglich circa 60 % der Haushalte. Es gibt grundsätzlich einen Anschluss- und Benutzungszwang, die Optionen, auf einen Bioabfallbehälter zu verzichten oder die Befreiung von einem Bioabfallbehälter aufgrund von Eigenkompostierung entfällt ab dem 1. Januar 2024.
Gleichzeitig werden in der Stadt Worms überdurchschnittlich hohe Restabfallmengen gesammelt (im landesweiten Vergleich).
Unser gemeinsames Ziel sollte die Reduktion von Restabfall sein. Dies kann u. a. über die separate Erfassung der kompostierbaren Abfälle erfolgen. Restabfallanalysen zeigen, dass u. a. auch bei Eigenkompostierung weiterhin Bioabfälle über die Restabfallgefäße entsorgt werden (z. B. Küchen- und Nahrungsabfälle).
Zentrale Aufgabenstellung und Herausforderung für Rheinland-Pfalz und somit auch für Worms, ist es, den Anteil an verwertbaren Bioabfällen im Restabfall zu senken und somit nicht nur die stoffliche und energetische Verwertung von Bioabfall zu steigern, sondern gleichzeitig auch das Restabfallaufkommen zu reduzieren.
Nach Einschätzung des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Umweltbundesamts sind diese Ziele am ehesten durch die getrennte Erfassung und Sammlung der Bioabfälle mittels separaten Bioabfallbehältern zu erreichen, weshalb eine Pflichtbiotonne für alle Haushalte gefordert wird.