Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Bundespräsident Steinmeier hat heute bekanntlich die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, kurz Bundes-Notbremse, unterschrieben. Jetzt muss das Gesetz noch ausgefertigt und veröffentlicht werden. Dabei wird es vermutlich aber zu keinen weiteren Verzögerungen mehr kommen, sodass womöglich schon in der kommenden Woche die Bundes-Notbremse gültig sein könnte.

Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die von den Kommunen erlassenen Allgemeinverfügungen, da bei einer Inzidenz über 100 nunmehr die bundeseinheitlichen Regelungen gelten.  Die kommunalen Spitzenverbände sprechen sich dafür aus, möglichst alle Regelungen der Novelle des Bundesinfektionsschutzgesetzes 1 zu 1 in Rheinland-Pfalz umzusetzen und die CoBeLVO dahingehend anzupassen.

Das derzeit wahrscheinlichste Szenario ist, dass die bundesgesetzlichen Regelungen ab einer Inzidenz von 100 Geltung finden und für den Bereich zwischen 50-100 Regelungen in der CoBeLVO getroffen werden, die möglicherweise Allgemeinverfügungen ersetzen.  Dies ist aber noch nicht final abgestimmt in der Landesregierung.

Die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Worms mit den einschränkenden Maßnahmen und den Regelungen für die Schulen und Kindertagesstätten stützt sich auf die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung. Die Gültigkeit dieser Landesverordnung endet am kommenden Sonntagnacht, 25.04.2021, so dass auch die  Allgemeinverfügung von Worms nur bis zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit hat. Seitens der Stadt Worms wird daher empfohlen, dass bis zum Inkrafttreten der Bundes-Notbremse in den Schulen der Distanzunterricht und in den Kitas die Notbetreuung bleibt.

„Am Montag wird der Verwaltungsstab der Stadt Worms zeitnah die aktuelle Rechtslage in Verbindung mit den Inzidenzzahlen erörtern und soweit überhaupt noch ein Regelungsbedarf durch die Kommunen besteht, verbindliche Entscheidungen treffen, die zeitnah kommuniziert werden“, so Oberbürgermeister Adolf Kessel.