Die Tage werden kürzer, spätestens am Sonntag beginnt mit der Zeitumstellung die so genannte „dunkle Jahreszeit“. Insbesondere für die „schwachen“ Verkehrsteilnehmer der Fußgänger und Radfahrer steigt das Risiko im Straßenverkehr schlechter wahrgenommen zu werden.

Am gestrigen Donnerstag, 24. Oktober 2019, hat daher die Polizei Worms zwischen 14:00 Uhr und 20:00 Uhr, in der Fußgängerzone, der Gaustraße sowie der Alzeyer Straße den Straßenverkehr im Bereich der Innenstadt, insbesondere im Hinblick auf das Thema Sichtbarkeit, näher unter die Lupe genommen. Mit von der Partie war auch die Fahrradstreife der Polizei Worms.

Bei 66 kontrollierten Radfahrern konnte nur bei einem Radler ein Beleuchtungsverstoß festgestellt werden. Insgesamt mussten sechs Mängelberichte wegen anderer technischer Mängel ausgestellt werden. Gegen 22 Radfahrer wurden Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet, weil sie die Fußgängerzone unrechtmäßig befuhren. Zudem wurden 24 PKW-Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Auf einen E-Scooter-Fahrer kommt ein Strafverfahren zu, weil er sein Gefährt ohne Versicherungsschutz führte.

Trotzt dem äußert positiven Ergebnis der Kontrolle, stellt die Polizei Worms leider immer wieder fest, dass noch längst nicht jeder Verkehrsteilnehmer um Sichtbarkeit bemüht ist. Noch vor wenigen Jahren gaben von 1.000 Befragten in Deutschland gerade einmal 6,1 Prozent der Fußgänger an, stets reflektierende Kleidung zu tragen. Knapp 40 Prozent der Fußgänger tun das immerhin gelegentlich. Aber: Im Jahr 2015 sind bundesweit 9.902 Fußgänger und 12.349 Radfahrer bei Dämmerung und Dunkelheit verunglückt.

Daher gilt: Sehen und gesehen werden, sorgt für mehr Sicherheit!

Helle Kleidung ist gut, Reflektoren sind besser

Helle Kleidung kann dabei helfen sich sichtbarer zu machen – reicht jedoch nicht aus. Effektiver sind reflektierende und fluoreszierende Materialien. Diese sollten rundum am Körper getragen werden. In vielen Kleidungsstücken sind sie bereits eingearbeitet. Sie erhöhen die Sichtbarkeit eines Fußgängers oder Radfahrers auf bis zu 130 Meter. Beim Anbringen von Reflektoren sollte man beachten, dass Autofahrer zuerst die untere Hälfte des Körpers wahrnehmen. Da die Scheinwerfer auf die Straße ausgerichtet sind, wird der Unterkörper zuerst angestrahlt. Man sollte also unbedingt auch an den Beinen Reflektoren anbringen.

Weiß, rot, gelb: So müssen Radfahrer leuchten

Vorgeschrieben sind:

   - zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand-
     und Rücktrittbremse)
   - eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
   - eine Lampe (vorne)
   - ein weißer Reflektor (vorne)
   - ein rotes Rücklicht
   - ein roter Reflektor (hinten) (Rücklicht und Reflektor können 
     integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli 
     2017 aber nicht mehr vorgeschrieben.)
   - vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende
     weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
   - rutschfeste und festverschraubte Pedalen, die mit je zwei 
     Pedalreflektoren ausgestattet sind
   - Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 
     sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Worms

Telefon: 06241 852-116