Eine Pressemitteilung der ebwo AöR:

Droht Schnee- oder Eisglätte auf den Wormser Straßen, ist der Winterdienst der Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms (ebwo AöR) im Einsatz. Im Auftrag der Stadt wird auch vor Bushaltestellen, die vor privaten Grundstücken liegen, gestreut. Dies erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Die Pflichten der Anlieger/innen gelten uneingeschränkt weiter.

Wie und wann müssen Grundstückseigentümer/innen räumen und streuen?

Grundstückseigentümer/innen müssen Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen, die an die eigenen Grundstücke angrenzen, selbst räumen und streuen. Die Räum- und Streupflicht für die Grundstückseigentümer/innen ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms geregelt. Die Streu- und Räumpflicht erstreckt sich werktags (Montag – Samstag) auf die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen muss im Zeitraum von 9:00 bis 20:00 Uhr gestreut und geräumt werden. Streuen und Räumen sind zu wiederholen, wenn es zur Aufrechterhaltung eines gefahrlosen Verkehrs erforderlich ist. Schnee, der nach 20:00 Uhr fällt, muss am nächsten Tag bis spätestens 7:00 Uhr (werktags) bzw. 9:00 Uhr (sonn- und feiertags) geräumt werden.

Nach Schneefällen müssen die Grundstückseigentümer/innen dafür sorgen, dass auf dem Gehweg oder am Straßenrand eine Durchgangsmöglichkeit von 1,5 Meter Breite frei geräumt wird. Um den Straßenverkehr nicht zusätzlich zu behindern, darf der geräumte Schnee nicht auf die Fahrbahn geworfen werden. Der Schnee muss so an der Bordsteinkante angehäuft werden, damit die Sinkkasteneinläufe (Gully) frei bleiben und das Tauwasser problemlos abfließen kann.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt kann umweltgerecht und wirksam bestreut werden.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms ist die Verwendung von Auftausalz nicht gestattet. Eine Ausnahme ist die Verwendung beispielsweise bei Eisregen, wenn der Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt. Die eingesetzte Menge an Auftausalz muss dabei unbedingt auf das notwendige Maß beschränkt werden. Um einen Quadratmeter Gehweg glatteisfrei zu halten, sind im Regelfall nur 10 Gramm Salz ausreichend, das entspricht zwei Teelöffeln pro Quadratmeter. Dass Auftausalze schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, ist allgemein bekannt. Insbesondere Straßenbäume werden im Winter oft Opfer von übermäßigem Gebrauch von Auftausalzen. Zum Schutz der Bäume muss deshalb immer ein Streuabstand im Radius der Baumkrone eingehalten werden!

Die ebwo AöR hat einen Informationsflyer zum Thema Winterdienst veröffentlicht, der auf der Internetseite www.ebwo.de heruntergeladen werden kann. Ebenfalls erhältlich ist der Flyer bei der Stadtverwaltung und in allen Ortsverwaltungen. Zudem sind die Leistungen des Handstreudienstes der ebwo AöR online im Stadtplan (Geoportal) der Stadt Worms dargestellt (www.worms.de und www.ebwo.de).

Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es auch per Telefon unter der Rufnummer (06241) 9100 -78 und -74

Zusätzliche Informationen der ebwo AöR zum heutigen Einsatz des Winterdienstes:

Unser Fahrzeugstreudienst ist seit heute Morgen, 5.00 Uhr mit mehreren Streufahrzeugen im Einsatz.

Mit Einsetzen der Niederschläge und der damit einhergehenden Glätte wurden zusätzliche Kräfte des Handstreudienstes in den Einsatz geschickt.

Insgesamt sind aktuell (Stand 9.00 Uhr)

40 Mitarbeitende im Handstreudienst,

10 Mitarbeitende im Fahrzeugstreudienst (Lkw und Zugmaschinen),

6 Mitarbeitende mit umgerüsteten Kleinkehrmaschinen und

4 Einsatzleiter im Winterdienst.

Insgesamt also 60 Mitarbeitende ohne die im Hintergrund tätigen Kolleginnen und Kollegen (z. B. Kfz-Werkstatt, Baumaschinenführer zum Befüllen der Fahrzeuge etc.).