Eine Pressemitteilung der Polizei Worms:

Gestern, am zweiten Tag nach Erlass der Allgemeinverfügung der Stadt Worms zur Bewältigung der Lage im Zusammenhang mit dem COVID-19 Virus, hat die Polizei den kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Worms wieder bei Kontrollmaßnahmen unterstützt. In dem gemeinsam abgestimmten Konzept wurden Kontrollen der Ausgangssperre sowie der Einschränkungen des 15-km Bewegungsradius im Stadtgebiet Worms durchgeführt.

Aufgrund des hohen Medieninteresses an den geplanten Maßnahmen, wurde seitens der Stadtverwaltung, um 21 Uhr zu einem Pressegespräch auf dem St.-Albans-Platz, vor dem Haupthahnhof, eingeladen. Für Fragen rund um die Verfügung der Stadt und zu den Kontrollmaßnahmen standen der Oberbürgermeister Adolf Kessel, Stadtbürgermeister Hans-Joachim Kosubek und der Leiter der Polizeiinspektion Worms, Thomas Lebkücher, Rede und Antwort. Der Oberbürgermeister erläuterte bei dieser Gelegenheit nochmals, wie es zu der Verschärfung der Maßnahmen in Worms kam und appellierte abermals an die Bürger, die Bestimmungen einzuhalten. “Ich weiß, dass diese zusätzlichen Maßnahmen schwere Einschnitte bedeuten, aber ich bin zuversichtlich, dass sich die Situation in unserer Stadt hinsichtlich der hohen Inzidenzwerte entspannt, wenn wir alle an einem Strang ziehen”, betonte der OB.

Die gemeinsamen Fußstreifen von Polizei und kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Worms sowie die im Willy-Brandt-Ring eingerichtete Kontrollstelle fand ebenso mediales Interesse.

Insgesamt wurden 1152 Personen und 916 Fahrzeuge kontrolliert. Hierbei konnten 53 Verstöße gegen die geltenden Corona-Bestimmungen festgestellt werden. 26 Personen trugen keine ordnungsgemäße Mund-Nasenbedeckung, 20 Ordnungswidrigkeiten wegen des Verstoßes gegen die Ausgangssperre, ein Verstoß gegen die 15-km-Beschränkung und sechs sonstige Verstöße gegen die 15. CoBeLVO wurden erfasst.

Der Großteil der kontrollierten Personen zeigte sich einsichtig und begrüßte zum Teil auch die geltenden Regeln. Vereinzelt kam es aber auch zu Unmutsbekundungen und abschätzigen Kommentaren. In einem Fall wurden Beamte der Bereitschaftspolizei auch aus einem vorbeifahrenden Auto heraus beleidigt. Das Fahrzeug konnte später im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten werden. Gegen den 20-jährigen Beifahrer aus Worms wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.

Ein 37-jähriger Autofahrer aus dem Kreis Recklinghausen zeigte sich bei einer Kontrolle in der Alzeyer Straße aufbrausend und deutete die Maßnahme als reine Schikane. Weiter machte er keine Angaben. In diesem Fall wird wegen das Verdachts eines Verstoßes gegen die 15-km-Regel eine Ordnungswidrigkeit erfasst.