Lange hatte der Haupt- und Finanzausschuss in den Haushaltsberatungen um eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer B gerungen, letztendlich empfahl der Ausschuss dem Stadtrat einstimmig, von einer Steuererhöhung abzusehen. Der Stadtrat stimmte bei einer Nein-Stimme und 48 Ja-Stimmen gegen eine Erhöhung der Grundsteuer B. Dieser Beschluss hat nun Konsequenzen.
Vorgeschlagen hatte die Verwaltung die Steuererhöhung aufgrund des im Haushaltsplanentwurf 2020 weiterhin bestehenden Fehlbetrages im Ergebnishaushalt in Höhe von 6,6 Millionen Euro. Damit würde die Stadt Worms gegen das gesetzliche Haushaltsausgleichsgebot gemäß Gemeindeordnung verstoßen. Die Kommunalaufsicht und der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hatten darauf hingewiesen, dass im bundesweiten Vergleich bei den kreisfreien Städten die Hebesätze der Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz deutlich hinter dem Bundesdurchschnitt liegen (Rheinland-Pfalz: 443 Prozent; Flächenländer ohne RLP: 543 Prozent) und deshalb den kreisfreien Städten eine deutliche Anhebung der Hebesätze empfohlen.
Die Verwaltung hatte in der Beschlussvorlage dargelegt, dass es aufgrund der seit Jahren bestehenden Forderung der Kommunalaufsicht zur Anpassung der Hebesätze für den Haushalt 2020 nicht ausgeschlossen sei, dass angesichts des erneut fehlenden Haushaltsausgleichs ohne Anpassung der Hebesätze die Haushaltsunterlagen mit der Bitte um Nachbesserung ungeprüft zurückgegeben würden. Ein nicht genehmigter Haushalt würde dazu führen, dass beispielsweise neue Investitionsmaßnahmen 2020 auf Eis gelegt wären, ebenso wie alle so genannten freiwilligen Leistungen und vieles mehr. „Die kommunale Selbstverwaltung wäre dadurch massiv eingeschränkt“, macht Oberbürgermeister Adolf Kessel deutlich.
Die Verwaltung hatte deshalb eine Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B um 30 Punkte von derzeit 440 Prozent auf 470 Prozent vorgeschlagen. Damit würde die Stadt Mehreinnahmen in Höhe von einer Million Euro generieren. Für Besitzer eines Einfamilienhauses würde die Erhöhung eine Mehrbelastung von 24 Euro pro Jahr bedeuten.
Vor dem Hintergrund, sich nicht vom Land erpressen zu lassen, lehnte der Rat die Steuererhöhung fast einmütig ab. Zudem verwiesen Politiker aller Fraktionen auf die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen, insbesondere im Hinblick auf die Sozialausgaben. Auch in Worms erhöhen sich die Sozialausgaben seit Jahren, ohne dass das Land die Mehraufwendungen ausgleicht. „Das Konnexitätsprinzip besagt, dass falls die Erfüllung bestimmter Aufgaben und Pflichten, die das Land auf die Kommunen überträgt, zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände führt, ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen ist. Zwar ist das Konnexitätsprinzip in allen Landesverfassungen flächendeckend festgeschrieben, doch wird es immer wieder verletzt mit der Folge, dass sich die Ausgaben der Kommunen immer weiter erhöhen“, betont OB Kessel. Würde das Land seiner Verpflichtung zum finanziellen Ausgleich nachkommen, wäre der Haushalt vieler Kommunen ausgeglichen – so auch in Worms. Das Haushaltsergebnis soll nun jedoch mit Steuererhöhungen verbessert werden.
In Worms führt daran wohl kein Weg mehr vorbei, wie ein aktuelles Schreiben des Landesrechnungshofes an Oberbürgermeister Kessel deutlich macht. Darin heißt es: „Für den Fall, dass der Rat wie gewohnt einen hochdefizitären Haushalt beschließt, wird vorsorglich auf Folgendes hingewiesen: Ein derartiger Beschluss wäre – wie in der zitierten Vorlage zutreffend dargestellt (Anmerkung: die Stadtratsvorlage vom 30.10.) – wegen Verstoß gegen das Haushaltsausgleichsgebot gemäß § 93 Absatz 4 GemO offensichtlich rechtswidrig.“ Der Rechnungshof führt in seinem Schreiben außerdem aus, dass das Haushaltsausgleichsgebot die Kommunen grundsätzlich verpflichtet, ihren Haushalt ohne Defizit zu planen. Sollte die Haushaltsnotlage trotz aller Einsparmaßnahmen und der Ausschöpfung aller Einnahmequellen einen vollständigen Ausgleich nicht zulassen, ist die Kommune verpflichtet, das Defizit so gering wie möglich zu halten.
Aus Sicht des Landesrechnungshofes verstößt die Haushaltsplanung der Stadt Worms für das Jahr 2020 schon deshalb gegen diese Pflicht, weil nicht alle Einnahmequellen ansatzweise ausgeschöpft sind. Heißt: Der Landesrechnungshof besteht auf eine Erhöhung der Grundsteuer B. Er verweist dazu auch auf die Rechtsprechung, die bisher Hebesätze der Grundsteuer B von bis zu 995 Prozent für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet. Zudem heißt es in dem Schreiben weiter: „Von der Pflicht zum Haushaltsausgleich entbindet die Kommunen auch nicht der Hinweis auf eine vermeintliche oder tatsächliche Unterfinanzierung durch das Land.“ Die Bürger sollen also zur Kasse gebeten werden, auch wenn das Land seinen Pflichten nicht nachkommt.
Doch damit nicht genug: Der Landesrechnungshof nimmt den Oberbürgermeister in die Pflicht: Der Oberbürgermeister sei im Wege einer gebundenen Entscheidung ohne Ermessensspielraum verpflichtet, den Beschluss des Stadtrats über einen defizitären Haushalt auszusetzen. „Uns bleibt somit keine andere Wahl, als entweder den Beschluss auszusetzen oder einen nachgebesserten Haushaltsentwurf zu verabschieden, der wiederum auch Steuererhöhungen vorsehen muss“, macht OB Kessel deutlich.
Die Situation in Worms ist ernst: Die kreisfreie Stadt ist bisher offenbar die einzige Kommune, die ein derartiges Schreiben bekommen hat. Der Städtetag ist über den Vorgang bereits informiert und zeigt sich „bestürzt“ über die Vorgehensweise des Landesrechnungshofes.
Sollte es dazu kommen, dass der OB den Stadtratsbeschluss aussetzen muss, hätte dies für die weitere Entwicklung der Stadt fatale Konsequenzen: Die Verwaltung sähe sich mit einer so genannten vorläufigen Haushaltsführung konfrontiert, was bedeuten würde, dass unter anderem keine Ausgabe für die so genannten freiwilligen Leistungen möglich wären (etwa Schwimmbäder, Grünanlagen u.ä.), neue Investitionsmaßnahmen und Projekte auf Eis gelegt werden müssten, keine Neueinstellungen in der Verwaltung möglich wären – kurzum: Viele Projekte könnten vorläufig nicht umgesetzt werden. „Dies würde unsere Stadt in ihrer Entwicklung deutlich zurückwerfen“, verdeutlicht der Stadtchef.
Der Stadtrat muss nun in seiner nächsten Sitzung am 4. Dezember über einen angepassten Haushaltsentwurf beraten und abstimmen. (Text: Stadt Worms)