Maßnahmen zur Rattenbekämpfung in Worms
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Mit den steigenden Temperaturen sind auch wieder vermehrt Ratten in der Stadt zu sehen. Je mehr Menschen sich im Freien aufhalten, desto mehr „Spuren“ in Form von Abfällen und Speiseresten hinterlassen sie. Und das wiederum ruft die Nager auf den Plan.
Die Bekämpfung von Ratten auf öffentlichen Flächen und Grünanlagen ist grundsätzlich Aufgabe der Stadt Worms. Die ebwo AöR wird im Kanal- bzw. Kanalschachtbereich aktiv und sorgt dort für Maßnahmen gegen die Tiere.
Bei privaten Grundstücken sind grundsätzlich Eigentümerinnen und Eigentümer selbst für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich und müssen gegebenenfalls Kosten tragen. Mieterinnen und Mieter müssen Vermieterinnen und Vermieter schriftlich mit einer angemessenen Frist zur Bekämpfung auffordern; verweigert der / die Vermieter / in die Bekämpfung, kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Besteht der Nachweis, dass ein Dritter für den Rattenbefall – z.B. durch unsachgemäße Müllentsorgung oder Verwahrlosung eines Grundstücks – verantwortlich ist, können sich die Bürgerinnen und Bürger zudem direkt an das Ordnungsamt wenden, am besten unter ordnungsrecht@worms.de.
In den letzten Jahren ist vermehrt ein Rattenbefall in Parks, Grünanlagen, der Fußgängerzone und auch in Wohngebieten zu beobachten. Verantwortlich hierfür ist neben dem allgemeinen Überfluss an Nahrungsresten auch der sorglose Umgang mit Lebensmitteln. Ratten bevorzugen feuchte Umgebungen und nisten sich gerne in Komposthaufen, Gestrüpp und Brennholzmieten ein.
Private Eigentümerinnen und Eigentümer sollten Schädlingsbekämpfung in Eigeninitiative durchführen; das Aufstellen von Rattenfallen kann eine effektive Maßnahme zur Eindämmung der Vermehrung sein.




