Eine Pressemitteilung von MdB Jan Metzler:

„Endlich Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.“, sagt der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler. Der Bundestag hat dieser Berufsgruppe nun mehr Kompetenzen zugesprochen. Für diese Neuregelung hat sich Metzler seit längerem in Berlin stark gemacht. „Es schließt eine rechtliche Grauzone, die mir Einsatzkräfte aus ihrem Berufsalltag in Rheinhessen geschildert hatten“, sagt der Abgeordnete. Für die Notfallsanitäter bringt die Änderung eine erhebliche Erleichterung für ihre tägliche Arbeit.

Das bisherige Dilemma: Notfallsanitäter haben zwar die höchste nicht ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Doch nicht alles, was sie können und gelernt haben, dürfen sie bislang auch wirklich anwenden. Im Ernstfall bedeutet das: Wendet der Notfallsanitäter eine invasive Maßnahme an, kann dem Helfer der Vorwurf der Körperverletzung drohen. Verzichtet er hingegen darauf und hält sich streng an seine Befugnisse, so kann er im Nachhinein wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. „Es ist gut, dass diese unerträgliche Zwickmühle jetzt ein Ende hat!“, freut sich Metzler. Der Bundestag hat nun geregelt, dass die Notfallsanitäter für das Zeitfenster bis zum Eintreffen des Arztes, rechtssicher Heilkunde auch invasiver Art ausüben dürfen, wenn sie dies in der Ausbildung erlernt haben und es erforderlich ist, um eine Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von dem Patienten abzuwenden.

„Das hilft Notfallsanitätern und Patienten,“ fasst Metzler zusammen. „Das kann Leben retten und schwere Folgeschäden verhindern.“
Auch in anderer Hinsicht sei die neue Regelung ein echter Fortschritt, denn es gehe auch um die Anerkennung einer ganzen Berufsgruppe: „Welchen Stellenwert ihre Arbeit für uns alle hat, wird einem meist erst dann bewusst, wenn einem selbst, der Familie, Freunden oder Bekannten akut geholfen werden muss. Notfallsanitäter leisten einen unschätzbar wichtigen Dienst“, sagt der rheinhessische Abgeordnete. „Die Neuregelung zeigt auch: Wir vertrauen euch und eurem Können!“.
Sobald der Bundesrat in den nächsten Wochen zugestimmt hat, treten die Änderungen in Kraft.