Seit gut einer Woche befindet sich Deutschland im Teil-Lockdown. Viele Branchen sind von der Schließung betroffen. Die Umsatzausfälle federt der Bund mit einem 10 Milliarden Euro schweren Hilfspaket ab. „Endlich werden dabei auch die Soloselbständigen berücksichtigt“ begrüßt Jan Metzler die bereitgestellten Nothilfen.

Kosmetikstudios, Theater, Messen und Novembermärkte, Kinos, Bars, Fitness- und Sportstätten, Gastronomie und Hotellerie bis auf Außerhaus-Geschäft und geschäftliche Übernachtungen, und vieles mehr – alles geschlossen. „Im Moment hat so gut wie alles zu, was in der Freizeit Spaß macht“, fasst Jan Metzler die Situation zusammen. Das Ziel könnte für ihn aber nicht klarer formuliert sein: Kontakte reduzieren, die Infektionswelle brechen, um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren und gleichzeitig Schulen und Kitas offen zu halten. Genau darum brauche es für die Betriebe, die geschlossen sind, aber die bereitgestellten Novemberhilfen, insbesondere auch für die Soloselbständigen. Sie seien bisher durch das Förderraster gefallen, ergänzt Metzler.

Gerade die Kultur- und Kreativszene ist von der Corona-Krise seit Monaten hart getroffen. In dieser Branche arbeiten besonders viele Soloselbständige. Sie und alle von den Schließungen betroffenen Selbständigen können für den Monat November bis zu 75 Prozent ihres Vorjahresmonats-Umsatzes bzw. des durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 als direkte Hilfe erhalten. Das gilt auch für alle anderen direkt betroffenen Unternehmen und Betriebe, die ebenso bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes auf Basis des Vergleichsmonats November 2019 erstattet bekommen können.

Für Metzler eine ganz wichtige Zusatzregelung: Alle Unternehmen und Selbständige, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen erzielen, gelten als indirekt Betroffene und können die Unterstützung genauso beantragen.

Für die Beantragung ist vorgesehen, dass die schon bekannte und bestehende Plattform der Überbrückungshilfen genutzt werden soll: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Anträge können dort dann elektronisch durch die Steuerberater der Betriebe gestellt werden, so wie es bisher bereits bei den Überbrückungshilfen gute Praxis war. Für die Soloselbständigen ist eine Sonderregelung geplant: Bis zu einer Summe in Höhe von 5.000 Euro soll der Antrag direkt gestellt werden können. Bei höheren Summen muss dann aber ein Steuerberater die Beantragung vornehmen. Das Antragsprozedere ist noch nicht freigeschaltet, soll aber laut Bundeswirtschaftsministerium schnellstmöglich zur Verfügung stehen.