Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Seitens der Landesregierung wurde am 19. August die 25. Coronabekämpfungsverordnung erlassen, die ab kommenden Montag, 23. August, in Kraft tritt und neue Regelungen beinhaltet. Die Testpflicht gilt dann unabhängig von der Inzidenz generell bei privaten Feiern im Innenbereich (wie bisher), für den Besuch von Krankenhäusern, beim Sport im Innenbereich (wie bisher), in Hallenbädern, Saunen und Thermen (wie bisher), bei Präsenzveranstaltungen an Hochschulen sowie für Gäste von Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Jugendherbergen usw. bei der Anreise.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene wie auch Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Neu ist, dass von der Testpflicht auch Schülerinnen und Schüler ausgenommen sind, da diese ohnehin zweimal wöchentlich in der Schule getestet werden. Die 25. CoBeLVO ist gültig bis zum 11. September.

Da die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 35 in Worms bereits an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, gelten für das Stadtgebiet ab dem 23. August weitergreifende Maßnahmen.

Ab diesem Tag gilt die Testpflicht in allen Innenbereichen von Freizeit- und Kultureinrichtungen  sowie Spielhallen, Spielbanken und Wertvermittlungsstellen und beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 350 Personen,  bei der Erbringung von körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Fußpflege, Massage etc.), mit der Ausnahme, dass die Testpflicht nicht gilt, wenn die Dienstleistungen aus medizinischen Gründen erbracht werden. Des Weiteren für die  Innengastronomie, für mehrtägige Aufenthalte in z. B. Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Jugendherbergen.  Alle 72 Stunden –  gerechnet ab Vornahme der jeweils letzten Testung –  ist eine erneute Testung vorzunehmen.

Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschreiten, würden die verschärften Maßnahmen ab dem übernächsten Tag wieder außer Kraft treten.

„Viele Wormserinnen und Wormser haben bereits ihre Impfung erhalten und sich immunisieren lassen. Steigende Inzidenzzahlen halten uns aber auch vor Augen, dass dieser Prozentsatz noch zu gering ist, um eine Herdenimmunität zu erzielen. Zum Schutz aller appelliere ich daher an jeden Einzelnen, Impfangebote wahrzunehmen, sich testen zu lassen und Abstands- und Hygieneregeln strikt einzuhalten“, hofft Oberbürgermeister Adolf Kessel, durch ein konsequentes Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, der momentanen Entwicklung Einhalt bieten zu können.

Die neue Corona-Verordnung (25. CoBeLVO / ab Montag abrufbar) sowie alle anderen wichtigen Corona-Informationen sind auf der Homepage der Stadt Worms unter www.worms.de veröffentlicht.