Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Der Stadt Worms lag die Anmeldung einer Versammlung der „Neuen Stärke Rheinhessen“ für Karfreitag vor. Angemeldet wurde einer Versammlung mit dem Motto „Meinungsfreiheit darf nicht zur Mutprobe werden! Freiheit für Ursula Haverbeck!“.

Die Stadt Worms vertritt die rechtliche Auffassung, dass die Durchführung einer solchen Versammlung an einem der höchsten christlichen Feiertage nicht durch die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG gedeckt ist. Dabei orientiert sich die Stadt an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (v. 27.10.2016 – 1BvR 458/10).

Demnach ist die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag sowie seine Ausgestaltung als Tag mit einem besonderen Stilleschutz und die damit verbundenen grundrechtsbeschränkenden Wirkungen dem Grunde nach durch die verfassungsrechtliche Regelung zum Sonn- und Feiertagsschutz in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV gerechtfertigt, da sie niemandem eine innerer Haltung vorschreibt, sondern lediglich einen äußeren Ruherahmen schafft.

 

Die Stadt Worms hat die Versammlung mit Verfügung vom gestrigen Tag verboten. Der Anmelder der für Karfreitag geplanten Versammlung hat der Verwaltung zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er keine Rechtmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen wird. Somit findet am morgigen Karfreitag keine Versammlung in Worms statt.